Erhalte für Oktober weder BaB noch Wohngeldzuschuss

  • Ich habe ein riesengroßes Problem:


    Nach 4 Monaten auf 400,00 € - Basis und 12 Monaten Obdachlosenunterkunft hab mein Freund nun endlich eine Wohnung und eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gefunden.
    Die Wohnung hat er am 01.09.2010 bezogen - Zeitgleich begann die Ausbildung. Und da fing der Ärger schon einmal an:


    Die Arge hat einen Berechnungsschein ausgestellt, dass die Miete (460,00 €) für den Monat September im Vorraus an die Vermieterin überwiesen wird, sowie dass mein Freund noch für den Monat September Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhält.
    Vermieterin möchte Miete immer zum 03. des Monats haben, jedoch waren an diesem Tag, sowie auch 2 Wochen später weder Zahlungseingang bzgl. Leistungen zur Sicherungen auf dem Konto meines Freundes, auch war die Miete nicht überwiesen. Aufgrund des Umzuges vom obdachlosenheim in eine eigene Wohnung hat sich das Sozialbürgerhaus auch verändert. Auf Nachfrage wo das Geld ist, wurde immer an andere weiterverwiesen. Keiner fühlte sich zuständig. Irgendwann hat die Arge dann der Vermieterin doch das Geld überwiesen, aber seine Leistungen hat er nicht erhalten.
    Die Vermieterin meinte, wenn dass den nächsten Monat so auch passiert, dann kann mein Freund seine ganzen Sachen wieder einpacken und ausziehen...


    So nun zum Hauptteil:
    Arge schickte am 20.09.2010 einen Antrag auf weiterbewilligung bzgl. wohngeld zu. Dieser wurde mit folgenden gewünschten Anhängen auch schon zurückgesendet: Ausbildungsvertrag, Einkommensbescheinigung des Ausbilders.
    Folgende Unterlagen sollen bis spätestens 01.10.2010 auch noch eingereicht werden, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden würde:
    -Bescheid vom BAB-Antrag (Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitungszeit noch ca. 3 - 4 Wochen beträgt)
    -Erste Gehaltsabrechnung (erhält er erst am 02.10.)
    -Kontoauszug mit eingang des Ersten Azubigehaltes (Geldeingang vorraussichtlich erst am 06.10.)


    Diese Unterlagen können Fristgerecht nicht eingereicht werden.
    Seine Ausbildungsvergütung über 362€ deckt nicht einmal die Miete über 460€ welche aber am 03.10. auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein muss.


    Somit erhält er jetzt weder BAB, noch ALGII, noch Wohngeldzuschuss. Und nun?
    Interessieren tut es in den Ämtern nicht wirklich jemanden. Man wird nur angemault und abgewimmelt. Oder der Sachbearbeiter schreit "was geht mich das an, ich bin für Sie nicht zuständig" und legt auf.


    Soll denn mein freund nach 12 Monaten in einer Obdachlosenunterkunft wider dort hin zurückgehen?
    Er ist gerade mal 23 Jahre alt und hat das letzte Jahr genug durchgemacht. Keiner fühlt sich in den Ämtern zuständig.


    Könnt Ihr mir helfen?

  • Zunächst mal sollte dein Freund mit der Vermieterin sprechen und die ganze Situation genau erklären und um Verständniss bitten.Dies ist immer besser als abzuwarten und er geht der Möglichkeit gleich wieder auf der Straße zu sitzen aus dem Weg.Dann müßte er schnellstens zum Amt und sich dort einen Ansprechpartner geben lasse.Entweder den SB der für ihn zuständig ist oder gleich in der Leistungsabteilung vorsprechen.Ich weiß das dies jede ARGE etwas anders macht bei uns z.B. gibt es täglich die Möglichkeit seine Leistungsdinge zu klären da es immer eine SB dort gibt die ohne Termin die Leute drannimmt.Am besten ist es wenn er schriftlich festhält das er die gewünschten Unterlagen bis zum 1.10. nicht einreichen kann weil ihm diese erst später zu Verfügung stehen.Er soll sich auch gleich einen neuen Termin zum Einreichen der Unterlagen schriftlich geben lassen.Fragt auch nochmal bei der BAB stelle nach und erklärt das der Antrag dringend ist.Wenn ihr es genau erklärt wenn möglich persönlich vielleicht geht die Bearbeitung dann etwas schneller.Trotzdem muß ich mal sagen glaube ich nicht das dein Freund über die ARGE überhaupt noch etwas bekommt wenn er Ausbildungsgeld und BAB bekommt.