Kindergeld für Fachoberschulbesuch mit 22 J.

  • Hallo,


    ich habe am 31.01.10 ausgelernt und dann einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Im Februar habe ich mich bei einer Fachoberschule beworben und bin dort zum 05.08 10 angenommen worden.
    In der Zeit vom 01.01. - 04.08.10 habe ich einen Bruttoverdienst von 14.440,00 Euro erhalten. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf Kindergeld vom 05.08. - 31.12.2010 oder erst ab 2011, weil meine Einkünfte die 8004,00 Euro überschreiten?? Vom 05.08. - 31.12.10 habe ich keine weiteren Einkünfte. Mein Alter ist
    22 Jahre.


    Mit freundlichen Grüßen
    Hageigel