Weiterbewilligungsantrag Abgabefrist???

  • Hallo zusammen,


    meine leistungen sind bis zum 31.9.10 bewilligt!


    jetzt ist es so das ich den WBA erst am montag abgebe(27.09.10)!!!


    meine erste frage ist ob es für die abgabe eine frist,bzw.kann mir die arge deswegen irgendwas zu meinem nachteil auslegen wegen der späten abgabe!


    und....ist es möglich,da ich ja bis zum ersten das geld nicht mehr per überweisung bekomme meine miete und den regelsatz als vorschuss zu bekommen???(wenn der wba bearbeitet und bewilligt ist,davon gehe ich aus)


    ...ich gebe den antrag wba am montag persönlich ab,der wba wird gleich genehmigt,Miete und regelleistung als vorschuss auszahlen,nicht überweisen...??geht das??:


    danke für euere antworten:)

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn du keinerlei Änderungen in deinen Verhältnissen hast, könnte die Bearbeitung schnell von statten gehn. Einen Vorschuß wirst Du nicht bekommen, solang keine Überprüfung stattfand.

  • Wenn du den Antrag erst am Montag abgibst wirst du zwar einerseits keine Schwierigkeiten bekommen denn es ist ja noch innerhalb der Auslauffrist aber andererseits wirst du auch nicht sofort Geld erhalten.Du kannst nur bei der Abgabe die Verspätung erklären und um eine schnelle Bearbeitung bitten.

  • Die WBA werden grds. rechtzeitg zentral verschickt.
    Wer diesen dann "zu spät" abgibt ist also grds. selbst schuld.


    Weniger Geld wird es nicht sein, da du den WBA ja noch vom dem 01.10. abgibst.
    Eine geringere Leistung ist jedoch möglich, wenn der WBA z. B. erst am 05.10. abgegeben wird, obwohl die Bewilligung am 30.09. abgelaufen ist,