Anspruch auf irgendwas ?

  • Hallo zusammen,


    ich bin in folgender Situation:


    Habe vor einem Monat mein Studium beendet. Ich wohne schon lange nicht mehr zu Hause. Bisher hatte ich (vollkommen zurecht) Anspruch auf Bafög. Damit konnte ich ganz gut leben. Von heute auf morgen bekam ich dann nichts mehr. Musste mir aber eine eigene Krankenkasse suchen usw.


    Jetzt habe ich Ausgaben, aber keine Einnahmen. Ich komme noch zu recht, weil meine Eltern mir etwas zuschieben können. Aber es wäre schon angenehm, wenn mindestens die blöde Kranenkasse übernomen werden könnte.


    Besteht da irgendeine Chance ?

  • Hallo,


    Geh zur ARGE, du hast einen Anspruch auf ALG II auch Hartz IV genannt. Krankenkasse wird auch bezahlt.


    Informiere dich vorher genau, damit du keine Fehler machst und geh nicht allein.


    Lies einige Tipps auf meiner im Aufbau befindlichen Website nachhttp://hartz-4-einfach.de oder http://alg-2.net. Dort stehen auch unter Berechtigte die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, die erfüllst du alle.


    Ich hoffe, dass es für dich eine kleine Hilfe ist. Gleich morgen zur ARGE es wird ab Antragstellung gezahlt. Die helfen einem auch bei der Jobsuche, falls welche gemeldet worden sind, den Tipp hat EDGAR vergessen.



    Wolfgang

  • Muss nicht immer nur die Zeitung sein wo Jobs zu finden sind. Direkt bei Firmen nachfragen oder auf deren Internetseite schauen ob Mitarbeiter gesucht werden.

  • @ Edgar


    Das war ironisch.
    Ich habe gerade erst meinen Abschluss gemacht. Man schreibt am Ende des Studium eine sehr umfrangreiche Arbeit, weshalb ich erst seit Anfang des Monats auf Jobsuche bin. Allerdings geht das nicht so schnell (muss man das erwähnen?) und selbst da wo es schon etwas konkret wird, stellen die nicht von heute auf morgen ein. Das ist in meiner Branche eben so. Ich will ja auch nur 2-3 Monate brauchen, aber auch in der Zeit muss ich leben


    kurse2007
    bist du dir sicher ? Ich bin doch unter 25 und bisher sagen mir alle, dass ich nichts bekomme

  • @ dynamic
    Ich habe das schon verstanden wie Du es gemeint hast. Ich weis auch wie lange eine Job suche dauern kann. Ich denke mal wie Wolfgang schon schreibt wirst Du Hartz IV beantragen müssen.

  • Hallo,


    Quatsch, die versuchen dich natürlich abzuwimmeln. Ich arbeite seit über 4 Jahren, als Dozent für Rechte und Pflichten für ALG II - Empfänger, bin seit einem schweren Unfall im Jahr 2006 selbst ergänzend auf ALG II angewiesen. Ich habe eine enorme Urteilssammlung und kann diese auch auf Grund meines Studiums lesen(Grundstudium Jura bis incl. kleine Scheine).
    Es wird auch immer wieder verlangt, dass unter 25 jährige zu den Eltern zurück ziehen sollten. Es gibt weder einen Paragraphen im SGB II der so etwas verlangt, noch ein entsprechendes höchstrichterliches Urteil; dieser Gruppe darf nurSchwierigkeiten gemacht werden, wenn sie ausziehen wollen, aber bei zerrütten Verhältnis konne sie auch ausziehen. Einen rückwirkenden Zwang gibt es nicht. Wird es doch verllangt beruht es auf Dienstanweisungen die keine Rechtwirkung haben und es kann sogar sein das gegen den § 339 StGb verstossen wird.


    Du erfüllst die Voraussetzungen für Regelsatz von 359,- € plus Miete plus Heizung. Du bist bedürftig, du bist erwerbsfähig und du hälst dich gewöhnlich in Deutschland auf.



    Gruß
    Wolfgabg