BafÖg-Sperre wenn nicht genug Prüfungen bestanden worden sind sowie gekürztes Bafög

  • Hallo,


    ich bin zur Zeit Student und beginne in ein paar Tagen mein 3. Semester an der TU Dresden.


    Ich habe folgende zwei Probleme .


    Mein erstes Problem ist, dass ich einige Klausuren sowohl aus dem ersten Semester als auch dem zweiten Semester nachschreiben muss.
    Unsere Professoren haben die Nachprüftermine aber immer in die regulären Prüfungstermine des übernächsten Semster gelegt und nun bin ich in der bescheidenen Situation dem Bafög-Amt nachweisen zu müssen, dass ich genügend Prüfunden bestanden habe um weiterhin BaFöG zu bekommen.
    Wie soll ich dieses aber tun, wenn ich erst im 4. Semester meine Prüfungen aus dem 2. Semester wiederholen kann. Gibt es da eine Ausnahmeregelung?


    Mein zweites Problem ist wohl leider hausgemacht.
    Bevor ich mein Studium in Dresden aufnahm, habe ich schon zwei Semester in Bremen studiert und zwar Lehramt. Da ich mich nicht in der Lage sah diesen Job zwanzig, dreißig Jahre oder natürlich noch etwas länger zu machen, habe ich mich dazu entschlossen mich freiwillig zu exmatrikulieren.
    In meinem ersten BaföG-Bescheid hier in Dresden stand nun, dass ich nur bis Ende des Bachelors gefördert werde, da es keinen ersichtlichen schwerwiegenden Grund für mich gegeben habe das Fach komplett zu wechseln. Ich hatte für den Einspruch nur einen Monat Zeit und erst im Nachhinein habe ich gelesen, das gerade ein schwerwiegender Grund dann gegeben ist, wenn man sich körperlich oder psychisch nicht in der Lage sieht den angestrebten Beruf auch ausüben zu können. Zwei Faktoren empfinde ich dabei aber als seltsam. Zum einen bin wird mir die komplette Masterstudiengang-Förderung gestrichen( im Regelfall also vier Semester obwohl ich in Bremen nur zwei Semester studiert habe, (4-2=2 Semester die definitiv gefördert werden " müssten "?)) und zum anderen hätte ich nicht aufgeklärt werden müssen, wie da Abläufe sich genau darstellen in einer Situation in der ich mich momentan befinde? Da ich in meinen ersten Semester in Bremen gleich sechs Wochen die Klassenlehrerin vertreten habe, kann ich aber auch Praxiserfahrung sagen, dass ich definitiv mich nicht dazu in der Lage fühlte, weshalb ich ja auch das Fach und die Universität gewechelt habe.
    Nun zu der Kernfrage hinter diesem kleinen Exkurs.
    Habe ich eine Möglichkeit auch für mein gesamtes Masterstudium gefördert zu werden wenn ich die Sachlage dem BaföG-Amt schildere oder bin ich mit dem verstreichen der Einspruchsfrist in dieser Angelegenheit handlungsunfähig? Welche Optionen habe ich gegebenenfalls noch?


    Mit freundlichem Gruß und Hoffnung auf positiven Input


    Calves