gekündigt und alleinerziehend von 2kindern

  • Hallo ich bin neu und hab da mal ne frage,


    und zwar habe ich vor längerem eine kündigung bekommen schriftlich und mit sofortiger wirkung.
    Bin dann wieder eingestellt worden, wenn ich an mir arbeite und hilfe hole.
    Alles das habe ich getan war Privat auch nur noch selten auf der Arbeit. So monate vergingen und alles war ( hatte ich gedacht) wäre ok. Dann sollte ich einige Kurzfristige Vertretungen machen, was auch kein Problem ist, wenn ich einen Babysitter habe. Die letzten 2 male hatte ich keinen Babysitter und konnte auch nichts Vertreten. Auserdem war ich ein paar mal zu meiner schicht zu spät gekommen zehn min. um genau zusein, was aber auch mündlich mit dem chef wg. der kinder abgesprochen war. Naja, jetzt bekam ich eine Abmahnung mit dem Inhalt" wenn er mich für Vertretung einteilt und ich nicht könne, dann wird er abwegen ob dies ein Trifftiger Grund sei, keinen Babysitte oder aber Verabredungen mit Freunden zuhaben. Naja, hab die Abmahnung nicht unterschrieben und bin gegangen " ER IST DOCH NICHT GOTT". Außerdem war es nur ein 400 euro Job. Nur ist gut, aufjedenfall bekomm ich eine aufstockung vom amt damit wir über die Runden kommen. So jetzt die Frage Bekomme ich Jetzt eine Sperre:mad:

  • Wüste jetzt nicht warum Du eine Sperre bekommen solltest, aber was zur Abmahnung. Auch wenn Du sie nicht unterschreibst ist sie trotzdem Rechtskräftig. Du musst dann Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen.

  • hallo Edgar,


    es ist echt schwierig. Wenn ichh könnte würde ich echt gern meine Abmahnung reinsetzten um zu zeigen was mein Ex-Chef von mir Verlangt. Er weiß ja eigentlich auch dass ich wegen der Kinder nicht einen Punkt davon einhalten kann. Was auch eine Frechheit ist, das er meine Abmahnung meinen Ex-Kollegen zeigt

  • Das ist ja schon Mobbing. Wenn die Abmahnung nicht berechtigt war, hast Du einen Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung. Falls der Arbeitgeber die nicht berechtigte Abmahnung darüber hinaus sogar in Ihre Personalakte aufgenommen hat, kannst Du außerdem verlangen, dass sie aus der Akte entfernt wird. Du schreibst Ex Chef, bist Du nicht mehr dort beschäftigt. Dann musst Du Dich doch wieder arbeitslos melden.

  • Hallo,


    als ALG II - Empfänger hast du Anspruch auf Rechtsberatung. Gehe zum Amtsgericht mit deinen Unterlagen und beantrage einen Beratungsschein und damit gehe zu einem Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht. Dort musst du eventuell 10,- € bezahlen, wie bei Arzt. Der Anwalt wird dir weiter helfen.


    Wolfgang