Einmalige beihilfen

  • Es wäre schön wenn es jemand gibt der mir helfen kann.Der SB im Jobcenter macht mich fertig,bitte helf mir...jedem kann so etwas passieren,deshalb bedenkt das ihr auch sicher Dankbar wäret für Hilfe...Also ich bin froh wenn mir einer von euch weiter hilft.


    Zur meiner momentanen Situation;


    Ich bin 26 und komme aus berlin und beziehe seit dem 2.7.2010 ALG 2.Ich hatte 1 Jahr keine Wohnung mehr
    meine damilge wohnung musste aufgeben weil die Vermieterin Eigenbedarf hatte.Verzweifelt versuchte ich eine wohnung anzumieten doch wurde nur abgelhnt.Um es kurz zu machen mein SB wusste ganz genau das ich keine Wohnung hab und wohnungslos bin.Nun hab ich Seit 1 Monat eine Wohnung ,am 13.9 .2010 hatte ich ein termin im jobcenter wegen klärung leistungsrechtlicher fragen.Als ich da ankarm warteten 3 Leute auf mich mann sagte mir das die post nicht an die neue adresse geht und Briefe zurückgeschikt wurden.Das der Prüfdienst schon offt bei mir und Nachbarn klingelte um festzustellen ob ich Möbel hätte.Ich fragte wann der prüfdienst da war und er sagte am 26.8 2010 .Ijedoch beginnt mietvertrag erst ab 1.9. 2010.Egal sie verlangten von mir sofort in meine wohnung zu fahren um zu prüfen ob ich möbel hab,was ich auch bejate weil ich ja wirklich nichts hab.Also eigentlich bin ich auch wegen des SB solange Wohnungslos gewesen.Nun sagte der prüfdienst es würde 2 wochen dauern.un was soll ich sagen mein SB lehnt Antrag auf Erstaustattung ab begründung nach seinen Unterlagen handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf.jedoch wird nichts davon erwähnt das der Prüfdienst bei mir war.In der wohnung war nichts aüßer Renovierungswerkzeug.Er bezieht sich auf §23 Abs. 1 i. V .m .20 SGB II.Obwohl ich wohnungslos war musste ich an einer sinnlsen Maßnahme teilnehmen. Es war so krass leute.Was soll ich tun hab nun ne wohnung aber nichts drin.Er missachtet die Gesete da er mir auch nicht Berät.Mein Antrag hab ich vor 2 monaten abgegeben.amt weis warum ich keine möbel mehr hab.nachdem ich wohnungslos wurde konnte ich bei meiner oma wohnen und möbel bei ihr lagern da ich sonst niemanden hatte.doch sie verstarb sehr trauriger weise im märz diesen jahres.hatte keine möglichkeit möbel zu lagern.Seither lebe ich wie eine wanderratte.....Steht mir nicht nach §23 Abs 3 satz 1 SGB II einmalige Beihilfe zu. Bitte helf mir da ich montag zum amt will.ich fühle mich so verlassen und weiß nicht weiter.Ich glaub sogar der bescheid aon meinen SB ist rechtswidrig.

  • Hallo Viola,


    also unabweisbarer Bedarf ist jener Bedarf, welcher keinen Aufschub duldet und da gibt es ja, wenn man überhaupt keine Möbel hat, einiges aufzuzählen.
    Der § 23 SGB II regelt die abweichende Erbringung von Leistungen u. A. auch die Erstausstattung für die Wohnung. Die Weigerung des Amtes, eine Erstausstattung zu genehmigen, resultiert wahrscheinlich daraus, dass Du ja schon mal Möbel hattest.


    Das bedeutet natürlich nicht, dass Du fortan "möbellos" leben musst. Besagter § sagt nämlich auch, dass Dir die Agentur für Arbeit im Falle eines solchen unabweisbaren Bedarfs ein Darlehen zur Anschaffung dieser Dinge gewährt. Deutlicher gesagt: Wenn Du diesen Bedarf nachweist, muss sie Dir ein Darlehen gewähren, welches Du mit maximal 10% Deiner Regelleistung zurückzahlen kannst.


    Je nachdem unter welchen Umständen Du Deine bisherigen Möbel verloren hast, wäre auch eine für Dich kostenfreie Erstausstattung gegeben, was ich anhand Deiner Angaben nicht beurteilen kann.


    vG Berthold

  • Hallo,


    hoffentlich hilft es:
    Bundessozialgericht: Urteil vom 19.09.2008.
    b) Alle Leistungen im SGB II sind bedarfsbezogen und nicht zeitbezogen, d. h. es können Gegenstände der Erstausstattung, wenn noch nicht vorhanden, noch nach Jahren beantragt werden.
    c) Erstausstattungen müssen nach einem Wohnungsbrand oder einer Erstanmietung nach einer Haftstrafe gewährt werden..


    Warum sollte ein Wohnungloser:confused:, schlechter gestellt sein als ein Haftentlassener, auch ein Haftentlassener ist Wohnunglos. Diese Frage entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der ARGE stellen und eine Begründung entsprechend SGB II mit §§ fordern. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, oder sind einige gleicher(G. Orwell)?


    Wolfgang

  • dake dir,es ist so .Ich hatte so ein Jahr keine Wohnung da ich aus meiner alten raus musste weil die eigentümerin Eigenbedarf hatte.hatte genehmigung umzuziehen eingeholt.Doch ich habe einen alten negativen schufa eintrag und fand ewig keine Wohnung.Als ich eine Mietzusage hatte ,die wohnung aber 7 euro teurer,sagte mein SB nein da war ich schon 3 monate Wohnungslos.Ich wusste nicht mehr weiter mein SB schikaniert mich eh nur und ich hab mich ewig nicht getraut was zu sagen.Die wissen ganz genau das ich nichts hab und machen mich fertig.Ich kann nichts dafür wo sollte ich den meine sachen lagern,hab mich ein halbes jahr nur bei bekannten rumgetrieben und musste echt viel gefallen lassen.bin echt fertig.Danke für deine hilfe.Lg viola 25