Anspruch Wohnung

  • Danke für die schnelle Rückantwort.


    Wir leben noch getrennt.


    Wollen aber zusammen ziehen.


    Sie bekommt Unterstützung von der ARGE und Unterhalt vom Jugendamt (Kindergeld). Sie arbeitet nicht.


    Er bekommt ca. 950 netto.


    Die Wohnung ist genau das Problem. Wir brauchen auf jeden Fall 4 bis x Zimmer (5,6 und 10 Jahre)


    Also entweder Haus oder Wohnung.


    Ich wollte nur wissen, worauf man achten muss bzw. Anspruch hätte, damit man dann auf die Suche gehen kann.


    Danke schon mal im Voraus

  • Hallo,


    achtet erst einmal auf das Formular VE. Dann wird sein Geld 1 Jahr nicht angerechnet. Sie muss weiter als alleinerziehend betrachtet werden. Also geht gut vorbereitet zur ARGE. Pro Person, zum Bedauern vieler ARGE´s sind Kinder ab Geburt auch Personen, Anspruch auf einen Raum. So große Wohnungen haben viele mit Niedrigeinkommen nicht.



    Ich habe gesehen, dass du momentan noch Alleinerziehend bist.
    Für Kinder und Alleinerziehende gibt es die Möglichkeit für den Zeitraum von 2005 bis 08.2009, wenn diese im SGB II - Bezug waren, eventuell rückwirkend Ansprüche geltend zu machen.:rolleyes:
    Es sollte Kindergeld und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder eine sonstige Leistung an die Kinder gezahlt worden sein, dann sind bis zu 1650,- € :eek:pro Person + gleiche Summe:eek: für den Elternteil möglich.:D Falls du in diese Gruppe fällst, schicke an meine E-Mail-Adresse[email protected] eine E-Mail mit einem Berechnungsbogen im Anhang aus diesem Zeitraum und ich werden prüfen ob du Ansprüche hast. Namen, Adresse und Geburtsdaten kannst du ja schwärzen, auch die BG Nr.



    Wolfgang

  • Insofern ER nicht der Vater eines der 3 Kinder ist, ist das schon richtig mit 1 Jahr auf Probe zusammenleben. Aber vorsicht bei der Wohnungssuche, Kinder haben zwar Anspruch auf die m², nicht aber auf einen eigenen Raum.
    In eurem Fall liegt die Obergrenze der Wohnungsgröße bei 105m². Bevor ihr einen Mietvertrag unterschreibt, immer zuerst zur ARGE und die Wohnung ob ihrer Angemessenheit genehmigen lassen. Auch die Höhe der Kosten der Unterkunft ist limitiert.
    Guckt doch mal hier:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    Vielleicht ist eure Stadt dabei. Wenn nicht, am Besten erstmal die ARGE fragen, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden (ist regional unterschiedlich).


    vG Berthold