anteilseigner & hartz4 ????

  • Hallo


    kann mir jemand sagen, die es gehandhabt wird, wenn die Arge sagt, dass man in das mehrfamilienhaus, was man zu nem kleinen anteil geerbt habe einziehen muss, um wieder anspruch auf hartz4 zu haben.
    gibt ja geringe miteinnahmen, wovon ja auch die steuervorauszahlung beglichen werden muss. ausserdem wird die wohnung teurer sein, als die jetzige und entweder wesentlich kleiner oder aber viel zu groß.
    kann man das umgehen?
    wäre super, wenn jemand darüber was wüsste, danke schon mal im vorraus!

  • Hallo Channy,


    also zwingen kann man Dich nicht, dort einzuziehen. Wohl aber werden Dir die anteiligen, bereinigten Mieteinnahmen aus diesem Anwesen als Einkommen angerechnet werden. Was von diesen "geringen" Mieteinnahmen, die Du bennnst, am Ende für Dich übrig bleibt, wirst Du nachweisen müssen und sicher auch können.


    vG Berthold