Was steht mir zu?

  • :(Meine Situation:Ich bin 26 Jahre alt und habe eine 9Monate alte Tochter.Noch wohne ich mit dem Vater von der Kleinen zusammen,aber ich möchte mich gerne tennen und mir eine eigene Wohnung nehmen!Was für Gelder stehen mir zu und was kann ich beantragen?Im Moment kriege ich 670Euro Erziehungsgeld und 184 Euro Kindergeld,aber ab Januar fällt das Erziehungsgeld weg.Ich werde dann wieder arbeiten gehen und so um die 800Euro(?) verdienen.Kriege ich dann noch Zuschüsse?Ich habe von diesen Sachen echt überhaupt keine Ahnung!Wie sieht das mit Geld für eine Erstaustattung der Möbel usw aus?Gehört hier nämlich fast alles meinem (noch) Freund.Wieviel bekommt man da?Wie teuer darf die Miete für meine Wohnung sein?Würde mich sehr über Antworten freuen!!!:confused:

  • Hallo Mini-Mops,


    aus heutiger Sicht hättest Du Anspruch auf...
    a) € 359,00 Regelleistung für Dich.
    b) € 215,00 Sozialgeld für die Tochter
    c) € 129,00 Zuschlag für Alleinerziehende
    d) die Kosten Unterkunft und Heizung einer "angemessenen" Wohnung.


    Von der Größer her angemessen sind für euch Beide 60m². Was in Deiner Region von den Kosten her als angemessen gilt, guckst Du am Besten mal hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    Sollte Dein Wohnort in diesem Link nicht genannt werden, kannst Du das alles auch bei der für Dich zuständigen ARGE erfragen.


    Auf Deinen Verdienst von € 800 hast Du folgende Freibeträge:


    1) € 100,00 (kannst Du abzugsfrei hinzuverdienen).
    2) auf die verbleibenden € 700 bekommst Du nochmal € 140,00 Freibetrag.


    Die Differenz (800 - 240 = € 560) wird Dir von der Summe aus a-d abgezogen und natürlich auch das Kindergeld und eventuelle Unterhaltszahlungen.


    Was die Erstausstattung betrifft, so machst Du Dir am Besten eine Liste mit all den Sachen, die Du für die eigene Wohnung brauchst (Möbel, Hausrat etc.) und erkundigst Dich bei einem Gebrauchtmöbelmarkt, wie teuer das kommt. Den Antrag auf Erstausstattung unbedingt schriftlich stellen, sonst wirst Du nur abgewimmelt.


    Wichtig ist noch, dass Du den Mietvertrag für die künftige Wohnung erst dann unterschreibst, wenn Dir die Wohnung von Seiten der ARGE/Job-Center genehmigt wurde.


    vG Berthold