Bedarfsgemeinschaft mit meinem freund! hab ich dem amt zuviel verraten?

  • Hallo an alle,


    ich hab mal eine frage, die mich beschäftigt und hoffe irgendjemand kann mir rat geben.
    also ich beziehe seit april hartz 4 und muss jetzt nach einem halben jahr(wie wahrscheinlich jeder) einen folgeantrag stellen.jetzt war ich so verunsichert, weil es eben wieder die frage gab, wer noch mit im haushalt wohnt.naja also mein freund wohnt seit februar mit mir in einer wg, wir haben allerdings beide einen hauptmietvertrag, aber teilen uns natürlich schon alle zimmer, obwohl jeder sein eigenes hat.naja und im april hab ich aber beim amt angegeben mit einem mitbewohner zusammen zu wohnen(damit mein freund nichts von sich preisgeben muss) und das war ja auch kein problem. niemand hat nachgefragt und so...
    naja und jetzt wollte ich halt nich mehr lügen und hab gesagt, dass mein freund jetzt mit mir zusammen wohnt.ja und ich soll jett eben alle erforderlichen unterlagen von ihm bringen und so...ist ja eigentlich auch kein problem, nur ich muss ja auch seinen mietvertrag vorlegen und da steht ja drauf, dass er da seit februar wohnt..ich hab mir überlegt, dass ich einfach sage, dass wir jetzt mehrere monate getrennt waren und jetzt wieder zusammen sind..ich mein was kann ich denn jetzt machen??? was soll ich sagen und kann ich rückwirkend eine strafe oder so bekommen? hab ein bischen angst und hoffe, dass jemand helfen kann.
    sorry, dass es so viel text ist...
    villeicht hätt ich auch einfach nichts sagen sollen, aber dafür ist es jetzt eh zu spät..ich hab halt gedacht, bevor sie es dann eh rausbekommen, sag ich es lieber.


    ich hoffe auf eure antworten. danke und liebe grüße

  • Hallo Sweetbabe,


    ist ja kein Fehler, dass Du das mit Deinem Freund angegeben hast. Behalte aber bitte im Gedächtnis, welchen Termin Du Deinem Sachbearbeiter hinsichtlich eures Zusammenziehens genannt hast;- ist wichtig. Von diesem Tage/Monat an, könnt ihr 1 Jahr lang zusammenleben (quasi auf Probe) bevor sich die ARGE überhaupt für das Einkommen Deines Freundes interessieren darf.
    Dies regelt § 7 Abs 3a SGB II.


    Auf eben diesen § solltest Du Deinen SB aufmerksam machen. Wer weis schon, was nach 1 Jahr ist? ;)
    Entsprechend gibt es für die ARGE kein Recht, irgendwelche Einkommensunterlagen oder Mietvertrag von Deinem Freund einzufordern.
    Nach 1 Jahr müsst ihr dann allerdings Farbe bekennen.


    vG Berthold

  • danke berthold für deine antwort.
    also er wohnt ja schon seit februar bei mir, also schon fast 8 monate. aber was soll ich denn jetzt dem amt sagen, weil ich es ja erst jetzt angegeben habe? ich mein vielleicht unterstellen sie mir dann, dass ich sie jetzt die letzten monate belogen habe?? dabei wollte ich das doch so alles nicht.
    vielleicht kann mir ja noch jemand helfen?!


    gute nacht an alle....

  • Da hast Du einiges schleifen lassen, möchte ich mal sagen ;). Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder Du sagst die Wahrheit, dass Dein Freund schon seit Februar bei Dir wohnt oder Du mogelst und gibst an, er sei vor wenigen Tagen zu Dir gezogen. Dazwischen gibt es nichts!


    Es muss Dir aber klar sein, dass die ARGE nach Ablauf von 12 Monaten ab Tag X oder Y nur noch die Miete gemäß "Deinem" Mietvertrag bezahlen und das Einkommen Deines Freundes dann angerechnet wird.


    vG Berthold

  • danke für deine antwort.
    naja also, da die ARGE den mietvertrag von meinem freund sehen will und da drin steht, dasss er seit februar hier wohnt..kann man da schlecht was anderes behaupten. könnte natürlich sagen, dass es anfangs nur mein mitbewohner war, aber ob das jemand glaubt? gut nachprüfen kann es ja eh niemand mehr..was soll ich denn dann machen?hab halt angst, dass ich jetzt rückwirkend seit april dann wieder was zurückzahlen muss, da alles neuberechnet wird.
    und berthold ich hab noch eine frage: ist das wirklich so, dass das amt erst nach 12 monaten die unterlagen einfordern kann? weil ich letzte woche einen brief im briefkasten hatte, wo drinstand, was für unterlagen von meinem freund noch eingereicht werden sollen.
    und wieviel einkommen dürfen wir denn zu zweit überhaupt haben, dass mir noch etwas zusteht?
    mann das ist alles so kompliziert....
    liebe grüße

  • Hallo sweetbabe,


    natürlich wird von Seiten des Amtes in solchen Fällen versucht, zwei wie euch sofort in eine BG zu stecken, spart dem Staat ja Geld. Hier im Auszug der Wortlaut des § 7 SGB II:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen


    Du wirst verstehen, dass ich Dich hier nicht beim Schummeln unterstützen kann, das würde Dein Gewissen auch nicht aushalten... es meldet sich ja bereits bei Dir ;).
    Sag einfach was Tatsache ist, dass jeder von euch noch seine eigene Wohnung hat, ihr aber viele Dinge wie kochen, essen etc. seit April gemeinsam macht. Ob das so bleibt, ist euch beiden noch nicht klar und eben dafür habt ihr ja 1 Jahr Zeit um festzustellen, ob ihr auch die darüber hinausgehende Zukunft miteinander verbringen wollt. Berufe Dich auf den oben genannten § 7 und sage Deinem SB, dass Dein Freund die gewünschten Unterlagen zu gegebener Zeit und gesetzte den Fall des dauerhaften Zusammenlebens einreichen wird.


    Vielleicht verstehst Du das alles besser, wenn Du es mal aus der Sicht Deines Freundes betrachtest: Er hat mit der ARGE nichts zu schaffen, bekommt von dort kein Geld. Warum also sollte er dort vor Frist dieses besagten Jahres Unterlagen einreichen? Das geht der ARGE im Moment schlichtweg noch nichts an.


    vG Berthold