Freund Ausländer, gemeinsames Kind - Anrecht auf ALG II?

  • Hallo -


    bin neu hier im Forum und habe noch keinen Eintrag gelesen der meiner Situation ähnelt. Ganz kurz also - ich habe diesen August ein Kind bekommen, bekomme nun ALGII (sowie Kindergeld und Elterngeld). Mein Freund und Vater des Kindes ist Palästinenser, und überlegt dauerhaft bei mir zu bleiben, d.h die Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familiennachzug / Personensorge zu beantragen. Momentan unterstützte ich ihn komplett von meinem Geld. Da er nur mit Touristenvisum eingereist ist, bilde ich momentan alleine mit meinem Sohn eine BG. Meine Frage ist nun ob er mit Aufenthaltsgenehmigung bei mir in der BG angerechnet wird solange er keine Arbeit hat, d.h ob er selbst Anrecht auf ALGII als Ausländer hat? Wir sind nicht verheiratet.
    Vielen Dank.

  • Hallo gentle_cat,


    Dein Freund ist Tourist und hat hier keinerlei Leistungsansprüche, lediglich die Pflicht seinen Anteil am Unterhalt für euer gemeinsames Kind zu tragen. Ohne das Du ihn heiratest wird sich daran nichts ändern.


    vG Berthold

  • Hi -


    danke für die schnelle Antwort. Sein Status ist momentan Tourist, er kann jedoch aufgrund unseres Kindes eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten (d.h u.a auch in Dtl arbeiten, was er langfristig natürlich auch möchte) - meine Frage bezog sich auf seinen Anspruch MIT der Genehmigung, nicht als Tourist.


    Lieben Gruß