Unterhalt

  • Hallo zusammen..


    Bei uns liegt folgender Fall vor und wir bräuchten dringend Hilfe...


    Mein Freund und ich sind zusammen gezogen.Klar das ich es beim Arbeitsamt melden mußte,da ich Hartz 4 beziehe.
    Das haben wir auch zusammen getan.Nun haben wir folgendes Problem mit Unterhalt.Mein Freund hat 4 Kinder.
    1 Kind,welches unehelich ist und für welches auch ein Titel besteht.Für dieses Kind zahlt er auch dementsprechend den Unterhalt.Dann hat er noch 3 weitere eheliche Kinder für welche kein Titel besteht.Er hat sich mit seiner Exfrau geeinigt und zahlt jeden Monat 450€.Verdienen tut er knapp 1600€.
    Nun verlangt das Arbeitsamt einen Titel oder sagen wir eher 3 Titel weil sie sonst die Unterhaltszahlungen nicht anerkennen können.Das heißt uns werden jeden Monat die 450€ Unterhalt die er zahlt mit angerechnet,obwohl er sie gar nicht hat.
    So komm ich oder wir doch nie wieder vom Arbeitsamt weg.Das wären für meinen Freund über 1000€ Unterhalt im Monat.Die,wenn ein Titel drauf besteht von seinem Arbeitseinkommen in Abzug gebracht werden können.
    Warum gibt sich das Arbeitsamt nicht mit den 450€ zufrieden? Um so weniger müßten sie doch zahlen.
    Dazu muß ich sagen das ich auch 4 Kinder habe und nur für eines davon Unterhalt bekomme.
    Diese Titel bestehen ja eine lange Zeit über und ich weiß nicht wo das Problem ist wenn er sich,auch schriftlich mit seiner Exfrau über diese 450€ geeinigt hat.
    Bitte sagt uns ob diese Titel wirklich beantragt werden müssen oder es da noch einen anderen Weg gibt.


    Danke

  • Hallo japachami,


    die Titel von denen Du sprichst kann sich nur die Ex-Frau Deines Freundes im Namen der jeweiligen Kinder beschaffen. Warum aber sollte sie das tun, wo sie sich doch gütlich mit ihrem Ex-Mann geeinigt hat? :rolleyes:
    Das, was Dir heute Kopfzerbrechen bereitet, ist erst nach 1 Jahr nach eurem Zusammenziehen relevant, vorher geht es die ARGE schlicht weg nichts an, was Dein Freund verdient, oder welche Verpflichtungen er hat, schließlich will er persönlich ja kein Geld von der ARGE. Dies regelt § 7 Abs. 3a SGB II.


    vG Berthold