Anrechnung von Vermögen

  • Hallo,


    momentan beschäftige ich mit der Beantragung von ALGII, die als - hoffentlich kurze - finanzielle Überbrückung zwischen abgeschlossenem Studium und Berufseintritt dienen soll.


    In dem Zusammenhang setze ich mich gerade mit den Grundfreibeträgen bei der Vermögensermittlung auseinander.


    Dabei konnte ich bisher noch keine konkreten Hinweise finden, wie man angespartes Geld als Altersvorsorge-Vermögen wirksam machen kann.


    Konkret geht es um existierendes Vermögen unterschiedlicher Anlageformen.


    Tagesgeld: ca. 10.000
    Festgeld 3 Monate: 2500
    Aktienfonds-Anteile: momentaner Verkehrswert ca. 5500
    Summe: ca. 18.000


    Als Summe aus Grundfreibetrag und Freibetrag für notwendige Anschaffungen kann ich nur 4950 sichern.


    Gibt es eine Möglichkeit die verbleibende Summe ca. 13.000 zu sichern?
    Wäre es beispielsweise möglich die Summe als Festgeld für (Renteneintrittsalter - momentanes Alter) Jahre anzulegen?
    Oder ist damit nicht der Verwertungsausschluss gewährleistet und die Bedingung zur Vermögenssicherung nicht erfüllt?


    Falls es keine Möglichkeit gibt das Vermögen zu sichern: könnte man statt der Beantragung von ALG II von dem Geld leben und versuchen Wohngeld zu beantragen und erst nach dem Aufbrauchen des eigenen Vermögens ALGII beantragen (falls man bis dahin noch keine Stelle gefunden haben sollte). Oder ist es generell besser ALGII zu beantragen, um einen lückenlosen Nachweis für die Rentenversicherung zu bekommen.


    Bin über jegliche Erfahrungen, Tipps und Hinweise dankbar.


    Gruß


    Jakob

  • Hallo Jakob,


    § 12 SGB II dürfte all Deine Fragen beantworten; einfach mal googeln. Darüber hinausgehendes Vermögen wirst Du in einem von der ARGE festzulegenden, zeitlichen Rahmen aufbrauchen müssen, bevor Dir überhaupt Leistungen zuerkannt werden.


    vG Berthold

  • Zitat

    um einen lückenlosen Nachweis für die Rentenversicherung


    was ihr auch immer mit hartz4 und rentenbeiträge habt! ein jahr hartz4 erhöht den rentenanspruch um ca. 2 euro. zudem oder gerade darum werden für hartz4-empfänger keine beiträge an den rententräger bezahlt.
    und zum vermögen: es findet eine rückwirkende prüfung der vermögensverhältnisse um 3 jahre statt. damit hast du keine chance dein geld zu verstecken. wer vermögen verschenkt, verschleudert oder verschleiern versucht, hat mit sanktionen zu erwarten.

  • § 12 SGB II dürfte all Deine Fragen beantworten


    Die Frage ist wie die Formulierung aus §12 (2) 3. konkret umgesetzt werden kann.


    geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann ...


    Meines Wissens existiert keine unwiderrufliche vertragliche Vereinbarung. Gemeint sind wohl Anlageformen, die auf der "Riester-Rente" basieren oder Lebensversicherungen. Andere Finanzprodukte für die Altersversorgung sind scheinbar nicht vorgesehen...


    Wenn ohnehin keine Leistungen nach ALGII in Anspruch genommen werden können und man seine Altersversorgung zunächst aufbrauchen muss, ist das Beantragen von Wohngeld wohl sinnvoller.

  • Du könntest Dir ja für das Alter eine aus Sicht der Sozialgesetze überdimensionierte Altersvorsorge zuerkannt haben. Diese wären dann, insofern widerruflich, zu kündigen und vor Inanspruchnahme von Leistungen zu verwerten.


    vG Berthold