Hartz 4 Sanktion gerechtfertigt?

  • Hi,


    ich habe Heute ein schreiben der Arge erhalten, in denen mir meine 60% Sanktion mitgeteilt wurde, insgesamt 215,40€


    Gründe gibt es dafür gleich 2 an der Zahl


    Grund 1:


    Meine 5 monatlich geforderten Eigenbemühungen wären nicht eingegangen.


    Dazu muss ich sagen das ich seit Monaten, wie auch mit den Leuten auf der Arge besprochen, meine Eigenbemühungen adressiert an meinen "Arbeitsvermittler" dort in den Briefkasten werfe. Bisher gab es diesbezüglich auch nie Probleme. Nur sollten die von Juli 2010 angeblich nirgendwo eingegangen sein. Allerdings habe ich sie fristgerecht unter Aufsicht 2er Zeugen eingeworfen, auch richtig adressiert! ( direkt in den Kasten der Arge )


    Habe mir also meiner Meinung nach nichts zu schulden kommen lassen, oder übersehe ich da irgendwas? Was kann ich dafür wenn die Ihr Zeug verschlampen!? Ich denke mal Widerspruch wäre da absolut gerechtfertigt, oder?


    Grund 2:


    Ich bekam ein Stellenangebot als "Bauhilfsarbeiter" bei einer Gerüstbaufirma, welche ich auf Grund fehlender Fahrtmöglichkeiten nicht angetreten bin. Ich hätte fragen müssen ob nicht eine Fahrtmöglichkeit durch den Arbeitgeber bestanden hätte, oder mir bei der CAH gegen Vorschuss ein Fahrrad erwerben müssen.


    Zugetragen hat es sich allerdings so:


    Ich bewarb mich wie gefordert bei dem Arbeitgeber... 3 Tage später klingelte der Herr an meiner Haustüre! Von mir hatte er die Adresse schonmal nicht, darf die Arge sowas einfach rausgeben? Ich fühlte mich durchaus durch dessen arrogante und herablassende Art belästigt ( aber sind wir ja wohl alle von der Arge gewöhnt^^ ) Als der Herr der Gerüstbaufirma mir offenbarte das der Job nicht wie angegeben in der Ortschaft xxx ist sondern in einer 4 km weiter gelegen Ortschaft anzutreten ist, sagte ich das ich mich da wegen öffentlicher Verkehrsmittel erkundigen müsste und Ihn in 2 Stunden zurückrufe.
    Er sagte mir sofort das dort keine Busse, Züge oder sonstiges hinfahren und ich doch mit dem Rad fahren sollte. Ich sagte Ihm das ich kein Rad besitze, woraufhin folgendes Gespräch entstand:


    Arbeitgeber: Fahren Sie doch mit dem Fahrrad!
    Ich: Ich besitze kein Fahrrad, tut mir leid... aber eventuell kann ich mir eins leihen.
    Arbeitgeber: Hmmm achso... aber wie wäre es wenn Sie einfach mit Ihrem Fahrrad fahren?
    Ich: Ich besitze kein!! Fahrrad!
    Arbeitgeber: Achso, naja..hmmm.... Könnten Sie nicht einfach mit dem Rad kommen?


    usw..
    Ich denke das sagt einiges über diesen Herren aus.


    Die Stelle ist etwa 12km entfernt und ich müsste den kompletten Weg zu Fuss laufen, weshalb ich die Stelle dann ablehnte. Es fahren definitiv keine öffentlichen Verkehrsmittel, der Arbeitgeber hatte keine Mitfahrgelegenheit und ich konnte nicht innerhalb weniger Stunden ein Fahrrad organisieren.


    Ist das jetzt gerechtfertigt? Hätte ich 12km einfach zu dieser Stelle laufen müssen? Es handelte sich dabei um ein Probe-Arbeitswoche ohne Entgeld, wie mir der Arbeitgeber versicherte.


    Lange rede kurzer Sinn, hat es Sinn dagegen vorzugehen?
    Hätte ich 24km am Tag laufen müssen, gilt das als zumutbar?
    Darf der Arbeitsvermittler einfach so an fremde Leute meine Daten rausgeben, Adresse usw?


    Wie sollte ich mich jetzt verhalten, immerhin ist es eine Kürzung um 60% - sprich 215,40€


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, offene Fragen beantworte ich gerne nachträglich.


    edit:
    Die "Bewerbung" wurde telefonisch verlangt! Der Chef war gerade beschäftigt und bat mich ein paar Stunden später zurückzurufen. Das habe ich auch getan, aber Ihn 2 Tage lang nicht mehr erreicht! 3 Tage danach stand er vor meiner Tür und meinte ER hätte MICH nicht erreicht ( meine Handynummer hatte ich Ihm gegeben )


    Mfg Costanza

  • Hallo Costanza,


    natürlich darf das Amt diese Daten herausgeben, Du bist ja arbeitsuchend gemeldet und scheinbar hat der etwas verwirrte Herr händeringend eine Arbeitskraft gesucht.
    Natürlich kannst Du gegen den Vorwurf, Dich seit Juli nicht mehr beworben zu haben vorgehen, zumal Du ja Zeugen hast, wie Du schreibst.
    Auf der anderen Seite verstehe ich diese 60% nicht. Normalerweise beginnen die Sanktionen erst einmal bei 10%. Ist da vielleicht vorher noch etwas anderes vorgefallen, was sanktioniert wurde?


    vG Berthold

  • Hi ;)


    Also 10% gibt es glaube ich nur bei nicht einhalten eines Termines!?


    Ich bekam im Januar berechtigterweise eine Sanktion von 30% wegen nicht vorlegens meiner Eigenbemühungen. War mein eigenes verschulden und absolut ok. 30% für die Dauer von 3 Monaten. Seitdem habe ich daraus gelernt und meine Sachen immer fristgerecht und komplett abgegeben bzw. in den Briefkasten geworfen.


    Deswegen jetzt gleich die 60%, welche ich aber nichtmal annähernd akzeptieren kann/werde. Die Eigenbemühungen habe ich 100%tig eingeworfen. Wegen dem anderen bin ich mir unsicher ob ich mich richtig verhalten habe, hoffe aber schon^^


    Interessant wäre noch wie das ist, wenn die meinen Widerspruch nicht anerkennen würden. Denn welcher Hartz 4ler hat schon das Geld rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Damit sind die 60% geklärt, die hast Du wegen wiederholter Pflichtverletzung bekommen. Da kannst Du nur eines tun: Mit Deinen Zeugen hin zur ARGE und versuchen diese Sanktionierung abzuwenden.
    In der anderen Sache wirft man Dir vielleicht vor, die ARGE nicht sofort bzgl. einer Fahrgelegenheit angerufen zu haben. Das Geld für ein Fahrrad hättest Du sicher bekommen, um diese Arbeitsstelle antreten zu können.


    vG Berthold

  • Noch ein kleiner Hinweis:
    Sollte hinsichtlich Aufhebung der Sanktionierung nichts zu machen sein, kannst Du versuchen, Dir das fehlende Geld beim Sozialamt zu holen. Das wäre dann allerdings ein Darlehen, welches Du ab Ende der Sanktion in monatlichen Raten in Höhe von 10% Deiner Regelleistung zurückbezahlen musst.
    Ist ja denkbar wenig Geld, dass Du dann die kommenden Monate zum Leben hast.


    vG Berthold

  • Gilt eine 12 km entfernte Arbeitsstelle die man zu Fuss bzw mit dem Rad erreichen muss denn als zumutbar?


    Und das mit dem Rad weiss ich nicht so recht, ich hätte für die ganze Aktion von Nachmittags 14:00 bis zum nächsten Morgen ca 5:30 Zeit gehabt. Das ganze war noch dazu Mittwoch auf Donnerstag und Mittwochs hat die Arge auch nur bis 12:00 auf.


    Mal abgesehen davon, das mir die Sanktion zuerst angedroht wurde, da ich mich nicht auf die Stelle beworben hätte. In meiner Begründung hab ich denen mitgeteilt, das ich mich sehr wohl beworben habe... es aber auf Grund der Verkehrsmittel nicht möglich war.


    Als nächstes warf man mir vor die Maßnahme angetreten, aber dann abgebrochen zu haben.... Wieder habe ich die gleiche Begründung geschrieben. Jetzt das Argument mit dem Rad^^


    Selbst wenn das noch rechtens ist, komme ich mir gewaltig verarscht vor und MUSS meinem Arbeitsvermittler fast schon Absicht vorwerfen.. anders ist das für mich nichtmehr erklärbar.


    Irgendwo muss doch gesetzlich geregelt sein wie das mit der Entfernung zu einem Arbeitsort ist den man NICHT mit Auto, Bus, Bahn usw erreichen kann!? Ebenso wie das mit dem Zeitraum für die Beschaffung eines gebrauchten Rades ist, wie hätte ich dass noch schaffen sollen an diesem Mittwoch Nachmittag. Selbstverständlich wissen die auf der Arge auch davon.


    Aber ich zitiere " Das kümmert mich nicht mehr, das ist schon rausgeschickt und das haben jetzt andere zu entscheiden. Sie können ja rechtlichen Beistand holen"

  • Dafür gibt es keine Richtlinien. Die Zumatbarkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung. Allerdings erscheint es mir unzumutbar in einer derartig kurzen Zeitspanne eine Fahrgelegenheit aufzutreiben. Dagegen würde ich mich schon wehren.


    vG Berthold

  • Ja, ich würde auch Lebensmittelmarken bekommen, also verhungern würde ich wohl nicht. Aber auch ncohmal vielen Dank für deinen Tipp.


    Meinte damit aber eher, was mache ich rechtlich gesehen falls der Widerspruch nicht durchkommt. Denn einen Anwalt werde ich mir nicht leisten können, also hab ich doch von Anfang an schon verloren!? Allerdings habe ich vor bis zum letzten zu gehen, denn ich habe mir selbst in diesen Fällen nichts vorzuwerfen.


    Aber erstmal schauen ob es überhaupt soweit kommt..^^

  • Widerspruch solltest du auf alle Fälle einlegen.Wenn du Zeugen wegen der Eigenbemühungen hast sollte das schon mal kein Problem darstellen.Vielleicht hast du dir ja eine Kopie der Bemühungen gemacht oder hast von deinen Bewerbungen noch etwas schriftliches Zuhause so das du dies ja auch im nachhinnein noch nachweisen kannst das es diese Bewerbungen auch tatsächlich gibt.Ich glaube kaum das du von der ARGE ein Fahrrad bekommen hättest bzw. das Geld dafür denn du hattest ja nur ein Probearbeiten und keinen Arbeitsvertrag.Ich denke es ist auch nicht zumutbar das du diese Strecke zu Fuß zurücklegst.