Anspruch nach Umzug in anderes Bundesland

  • Hallo,


    ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Bereich bin,sollte ich falsch sein.SORRY


    Ich habe momentan ein ziemliches Problem,am besten ich erzähl euch von Anfang an.
    Ich wohne in BW in einer kleinen Stadt noch bei meinen Eltern, beziehe Hartz4 und bekomme grademal die Krankenkasse gezahlt und noch lächerliche 60€ zum leben. Mein Freund der in NRW lebt,wohnt auch noch bei seinen Eltern möchte dort aber nun ausziehen. Allerdings ist er momentan auch noch auf Hartz4 angewiesen bzw hat er gestellt. Ich habe mich erkundigt wie es bei ihm in NRW mit den Jobangeboten für mich aussieht,da ich hier bei mir keine Arbeit finde bzw die Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel so beschissen sind,das ich zu kaum einer Stelle mit Schichtarbeit oder längeren Öffnungszeiten hin und zurück komme.
    Deshalb war meine Überlegung das ich zu meinem Freund ziehe,damit ich endlich wieder Arbeit finde,weil dort die Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel sehr viel besser sind.Er übernimmt die Wohnungsmiete bzw er beantragt für seine Wohnung Wohngeld. Nun war ich heute auf dem Amt und habe meinen Fallmanager gefragt wie es aussieht wenn ich in ein anderes Bundesland ziehen möchte.Da meinte er ich müsste mich bei ihm abmelden bzw bei der Dame die meine Anträge bearbeitet und sie würden mir nur ihr OK geben wenn ich ihnen einen triftigen Grund vorlegen kann wie einen Arbeitsvertrag aus NRW. Würde ich das nicht tun könnte ich auf dem Amt in NRW keine neuen Antrag auf Hartz4 stellen.
    Nun ist meine Frage,ist das dann nur ein Sperre für eine gewisse Zeit wo ich kein Antrag stellen darf?
    Und wenn ja,wie lange würde die Sperre dann dauern?

  • Das kommt etwas darauf an wie alt ihr seid.Natürlich kannst du umziehen bzw. zu deinem Freund ziehen auch wenn du ALG2 Leistungen bekommst und müßtest dann dich bei deiner alten ARGE abmelden und bei deiner neuen ARGE anmelden.Dazu benötigst du keinen Job wenn ihr aber noch unter 25 seid dann ist das mit dem ausziehen nicht so einfach weil bis 25 Jahre eure Eltern noch für euch zuständig wären und ihr somit nicht einfach eine Wohnung durch die ARGE finanziert bekommt.

  • Wir sind beide über 25. Ich habe mit meinem Freund darüber geredet,er meint wenn ich tatsächlich bei der neuen ARGE keinen neuen Antrag stellen darf dann müssen wir halt die ersten zwei Monate von seinem Hartz4 Betrag leben,was wohl auch nicht so leicht ist. Deshalb muss ich schnellst möglich wenn ich bei ihm dann wohne eine Arbeit finden und wenn es für den Anfang erstmal nur in Teilzeit ist oder mehrere Teilzeitstellen sind.
    Ich würde mich ja jetzt schon bei Stellen in NRW bewerben,aber die meisten wollen sich auch ein bild von dem Bewerber beim Vorstellungsgespräch machen und das geht ja nicht.Weil ich nicht mal eben 600km für ein Vorstellungsgespräch dort hin fahren kann,da mich mein ARGE mal wieder in ein so tolles Bewerbungstraining gesteckt hat.

  • Du kannst doch versuchen Vorstellungsgespräche auf Do+Fr zu legen, somit kannst du es bei der ARGE beantragen. Dann kannst du Bewerbungskosten geltend machen, solltest allerdings einen Nachweis von der Firma im nachhinein vorlegen können, ebenso die Fahrkarte. Wenn Du Glück hast, bekommst sogar Übernachtung dazu, als Pauschalbetrag.