Bezüge bei Krankheit Alg2

  • Hallo


    Ich bekommen zur Zeit Hartz4 (Alg2) vom Sozialamt und werde vom Jobcenter betreut.
    Seit März (8 Monate) bin ich vom Arzt krank geschrieben und sende den Jobcenter regelmäßig
    die Krankmeldung zu.


    Beim Arzt werde ich öfters gefragt, ob ich ein Auszahlungsschein brauche, was ich immer verneine, da
    ich ja mein Bezug ganz normal weiter bekomme und ich auch gar nicht wüsste, was das genau ist.


    Wie ich jetzt erfahren haben, bekommt ein Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit den Lohn
    nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern über diese Auszahlungsscheine von der Krankenversicherung, wenn
    die Person länger als eine gewisse Zeit krank geschrieben ist.


    Meine Frage dazu:


    Ist dieses auch bei Hartz4 Empfänger so?
    Hätte ich nicht nur den Jobcenter über meine Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen sollen, sondern auch
    das Sozialamt?


    Ich bin mir da jetzt irgendwie unsicher und vielleicht kann mir da ja Jemand genaues zu sagen?


    LG
    Kai

  • Hallo Kai,


    wie Du schreibst bekommst Du Sozialhilfe und nicht Hartz IV. Daraus schließe ich, dass Dich das Job-Center aufgrund längerer Krankheit (mehr als 6 Monate) bereits ans Sozialamt verwiesen hat, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Da Du Deine Krankmeldungen dem Job-Center regelmäßig zusendest, hast Du von Deiner Seite alles Erforderliche getan.


    Der Auszahlschein, von dem Dein Arzt sprach, bezieht sich auf eventuelles Krankengeld, was aber in Deinem Falle nicht zum Tragen kommt.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain


    Danke für Deine Antwort :-)
    Nein, ich bekomme weiterhin noch Hartz 4, was aber hier bei uns über
    das Sozialamt läuft. Es hat sich also diesbezüglich bisher noch nichts geändert.
    Meine Befürchtung war ja nur, dass ich es das Sozialamt dennoch hätte mitteilen müssen bezüglich
    dieser Auszahlungsscheine für die Krankenkasse.


    Aber wie ich es also von Dir verstehe, habe ich alles richtig gemacht und nichts zu befürchten.
    Ich dachte halt, dass die Krankenkasse jetzt bezahlen muss und mir die Bezüge daher nicht
    zustehen würden!



    LG
    Kai

  • Nein, das ist nicht erforderlich, da sich beide Stellen mit Sicherheit austauschen.
    In der Regel ist es so, das Hartz IV-Empfänger nach mehr als sechsmonatiger Krankheit an das Sozialamt verwiesen werden, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Verweis kann auch schon früher erfolgen, wenn z. B. eine vertrauensärztliche Untersuchung ergibt, dass die vorliegende Krankheit länger als sechs Monate dauern wird.


    Da Du, wie Du schreibst, bereits vom Sozialamt betreut wirst, wird sich für Dich nichts ändern.


    Gruß Gawain