Bedarfsgemeinschaft, Zusammenzug

  • Habe da noch ne Frage,


    wie ist der richtige Schritt bzw .wann muss ich das zusammenziehen der Arge melden ?
    Mein Partner hat zum 31.12. seine Wohnung gekündigt sind auch schon langsam da bei alles auszuräumen. eR muss ja nun auch noch bis zum 31.12seine Miete tragen. Nun muss man ja noch etwas vorsichtig sein , weil er noch nicht bei der Arge angemeldet ist zwecks seinen Sachen ec.
    1.Muss ich ihn erst bei meiner wohnungsgesellschaft anmelden? oder wegen den sogenannten probejahr noch nicht mit in den Mietvertrag?
    2 dann beim Einwohnermeldeamt und dann
    3.bei der Arge?


    Oder sollte ich im Vorfeld jetzt schon hingehen oder ein paar tage vor der Anmeldung audf dem Einwohnermeldeamt.Oder erst an den tag wenn er sich beim einwohnermeldeamt gemeldet hat.
    Möchte da nichts falsch machen, nicht das es die letzten paar wochen da Ärger gibt.

  • Hallo melange,


    noch bevor Dein Partner zu Dir zieht solltest Du den Vermieter von eurer Absicht in Kenntnis setzen. Die Meldung an die ARGE sollte unverzüglich nach seinem Zuzug erfolgen, ebenso die einwohneramtliche Anmeldung.


    Gruß Gawain

  • Danke für deine Anwort, ich bin da aber noch etwas unsicher. Denn wir fangen ja jetzt schon an die klamoten hier her zu räumen geht ja auch nicht anderst von der Zeit.wir haben jetzt einen Nachmieter der ab dem 1.Dez in die wohnung will.
    Nur wenn die wohnung erst ende November abgegeben wird und mein Freund bis dahin noch Miete bezahlt und in der zwischen Zeit von jetzt bis Ende November kommt eine Kontrolle, da könnten die doch sagen und mir was unterstellen und das möchte ich eben nicht ?

  • Du bist ZU vorsichtig. Wer umzieht ist noch nicht eingezogen, auch wenn sich teilweise schon Sachen von Deinem Partner in der künftigen, gemeinsamen Wohnung befinden.
    Wenn Du so unsicher bist, dann kannst Du Deinen SB natürlich auch vorab informieren, dass Dein Partner ab dem 1.12. bei Dir wohnen wird. :)

  • Ich habe mir hier schon einige auskunft erholt, letztlich habe ich eine Bekannte von mir angetroffen, die erzählte mir , dass sie mittlerweile auch mit Ihren freudn zusammen gezogen ist, Sie hat Harz4 Aufstockung bekommen.
    Haben sich aber gleich eine andere Wohnung zusammen gesucht.Wie hier beschrieben kommt es doch erst nach einen Jahr zur ZUsammenveranlagung als Bedarfsgemeinschaft. Und jetzt erzählte sie mir das es nicht rechtens ist und die argentur sie gleich als Bedarfsgemeinschaft zusammenveranlagt hat.Wie gesagt sie haben sich eine Wohnung gemeinsam neu ausgesucht .Und mein Freund zieht jetzt zu mir , das macht mir eben doch ein bischen Kopfzerbrechen, dass sie uns nicht das sogenannte Probejahr geben.


    Danke für eine Antwort

  • Entweder lebt Deine Bekannte in einer anderen Situation als Du, z.B. gemeinsames Kind, oder man hat sie einfach auf's Glatteis geführt ;). Der folgende §§ regelt dies zweifelsfrei...


    § 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Gruß Gawain

  • ich war heute bei der Arge und habe meine Veränderuingsmitteilung zum 1.Dez abgegeben.
    Sie nahm es an wegen den zuzug von meinen Freund. Nun habe ich gesagt wie ist es denn wir müssen ja nun solangsam die Sachen in meine Wohnung bringen.Da sagte sie er dürfte erst ab den Tag bei mir schlafen , ab den tag wo er wirklich bei mir angemeldet ist.
    Aber es gibt doch auch eine Regelung wie lange ein Freund so in der Wohnung übernachten darf , wieviel Tage? Hat da jemand ahnung? Es ist ja jetzt nur noch einen Woche bis er beim einwohnermeldeamt gemeldet wird

  • Zitat

    Da sagte sie er dürfte erst ab den Tag bei mir schlafen , ab den tag wo er wirklich bei mir angemeldet ist.


    das ist ja schon faschistischer terror!


    Zitat

    Aber es gibt doch auch eine Regelung wie lange ein Freund so in der Wohnung übernachten darf , wieviel Tage?


    nein, es gibt glücklicherweise keine reglungen oder gar paragraphen dafür. aus meiner sicht kann er ab sofort bei dir schlafen.

  • Erstmal vielen Dank,

    es ist alles ganz glatt gelaufen bei der Berechnung , es kamen auch keine Blöden fragen zusätzlich.
    Mein Freund muss nur anteilig die Miete mit bezahlen.
    Was mich aber wundert als ich die veränderungsmitteilung abgegeben habe.Habe ich die Anlage Haushaltsgemeinschaft in die hand bekommen und musste ihn dort eintragen.
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-HG-Hilfebeduerftigkeit-Haushaltsgemeinschaft.pdf


    Angaben zur weiteren Person der Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben in dieser Anlage beziehen
    Familienname, Vorname
    Geburtsdatum
    Erhält die/der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten/Verschwägerten, die mit ihr/ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben?
    Ja
    Nein
    Wenn nein, sind weitere Angaben entbehrlich und es ist nur noch die Unterschrift erforderlich.


    Habe das alles mit " Nein " beantwortet.
    Jetzt steht aber in der bearbeiteten Veränderungsmitteilung das wir eine Haushaltsgemeinschaft sind.
    Stimmt das so?


    Denn wir sind ja ein Paar und nicht verwandt etc.Sind sozusagen für das amt im Probejahr.


    Wie muss ich das mit der Haushaltsgemeinschaft verstehen?Denn sie sagte als ich die unterlagen abgegeben habe das sie auch überprüfen können und ein Hausbesuch abstatten können.


    Danke für eine Antwort.