Schulgeld angerechnet ?

  • Hallo,


    meine Tochter ist 17 und hat sich in ihrer Schullaufbahn bisher sehr schwer getan. Gerade in den letzten Jahren wurde sie sehr gemobbt, sie hatte keine Lust mehr auf Schule, es war ein täglicher Kampf. Sie fing sich an zu ritzen wurde deperessiv.
    Wir beziehen als Bedarfsgemeinschaft ALG 2 und das Schulproblem wurde so furchtbar das wir uns entschlossen nach einem verheerendem Hauptschulabschluss 1 Jahr Pause zu machen damit meine Tochter sich sammeln kann, auch das bringt bereits Ärger mit sich, da man als Eltern nicht mehr selbstbestimmend über seine Kinder wachen kann um zu entscheiden was gut für sie ist !


    Mein Onkel, selbst Pädagoge und Oberstudienrat ist pensioniert und hat nun vorgeschlagen meine Tochter , die auch sein Patenkind ist, in einem Internat den Realschulabschluss machen zu lassen, ab August 2011.
    Er recherchierte und fand ein für uns günstig gelegenes und sogar preisgünstiges Internat, in dem sie unter der Woche Vollzeitunterricht hätte und am Wochenende heimfahren kann.
    Er ist bereit die Jahresgebühr zu übernehmen. Diese Gebühr stellt er natürlich nur zur Ausbildung meiner Tochter zur Verfügung, wir würden das Geld sonst natürlich nicht bekommen.


    Nun meine Frage, kann die Arge mir das als Einkommen wieder irgendwie abziehen ?


    Das Geld wird ja nur für die Ausbildung verwendet , ansonsten wäre es ja nicht vorhanden ?


    Wie soll ich hier am besten vorgehen, ich bin sehr verunsichert und fühle mich jetzt schon zu sehr bevormundet in Bezug auf meine Tochter.


    Und weiss jemand vielleicht eine Stelle in/bei Hannover die persönlich beraten könnte.


    Liebe Grüße
    und schon im vorraus danke fürs lesen

  • Spontan würde ich mal sagen, wenn der Onkel das Geld nicht auf Deinem Konto überweist, sondern direkt auf das Konto des Internates, dürfte es keine Probleme geben.