100%sanktion

  • Hallo ich habe gerad ein brief von unserer ARGE erhalten


    in dieser steht:
    ABsenkung des Arbeitslosengeldes " gemäß §31 SGB 2
    der ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes 2 wird für die zeit
    1.Dez 2010-28. Feb 2011 um 100 der maßgebenden Regelleistung,höchsten
    jedoch in Höhe des ihnen zustehenden Gesamtbetrags, abgesenkt


    Im Einzelnen sind von der Abesenkung Betroffen:
    -die regelleistung zur sicherung des Lebensunterhalt(§ 20 SGB 2)
    -die kosten der unterkunft(§22 SGB 2)


    Also passiert ist folgendes


    Ich habe meine lehrlings prüfung nicht bestanden mein betrieb will mich nicht mehr nun
    habe ich mich arbeitslos gemeldet bekam eine einladung,arbeitsangebot wo ich auch probe gearbeitet habe ´nun kam es so das der arbeitweg die hölle ist und es sich in keiner hinsicht für mich lohnen würde dort weiter zu arbeiten.darauf hin sagte ich die "maßnahme" ab.


    nun bekam ich den brief!
    meine frage ist das rechtens das mir die arge sofort 100% sperrt?(es kam keine mahnung vorher!)
    lohnt sich ein wiederspruch?


    zu mir:
    ich lebe in einer bedarfsgemeinschaft mit meiner freundin + kind
    ich habe die Eingliederungs vereinbarung unterschrieben


    wäre echt dankbar für antworten


    gruß

  • Hallo,


    der Anteil der Miete und Heizung darf nicht gestrichen werden, wenn es gemacht wird ist es Sippenhaftung und die ist verboten.


    Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen: (Az.: L 6 AS 335 / 09 B ER vom 29.08.2009).
    Einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft darf die Zahlungen für Wohnung und Heizung nicht gekürzt werden, wenn einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Pflichtverletzung das ALG II gestrichen wird


    Das LSG urteilte, dass das Vorgehen(Autor: Kürzung von Miete und Heizung) sei nicht mit der Rechtsordnung zu vereinbaren. Trotz der Sanktionierung stehe der Bedarfsgemeinschaft aber ein Anspruch auf die gesamten Unterkunftskosten zu. Alles andere liefe laut Urteilsbegründung auf eine Sippenhaftung hinaus, die dem Sozialrecht fremd sei.



    Gruss
    Wolfgang

  • danke wolgang


    Frage:
    muß meine lebenspatnerin auch wiederspruch einlegen weil se hat zeitgleich auch ein bescheid bekommen!
    Ps :die haben mir die zusicherung des lebensunterhaltes gekürzt um 100% nicht die heiz kosten oder Miete