Arge verlangt zu unrecht mehr als 1000 € !!! Bitte um Hilfe!!!

  • Guten Tag alle zusammen!


    Meine Mutter 43 Jahre alt bezieht Hartz4 seit etwa 4 Jahren wegen der Geburt und Erziehung meiner Halbschwester. Nach meinem Zivieldienst (ich selbst 21 Jahre) gliederte mich meine Mutter wieder in die Bedarfsgemeinschaft ab Dezember 2009, von da an wartete ich auf den Beginn meines Studiums das ich seit April 2010 führe. Schon vor beginn meines Studiums meldeten wir meinen Studiumbeginn bei der Arge und wurden von einem zuständigen Mitarbeiter Informiert und beraten. Wir gaben alle Information plus Bescheide der Uni ab. Der Mitarbeiter sicherte uns zu das dies keine Veränderung für uns zu beudeuten hat und ich weiterhin der Bedarfsgemeinschaft zugehöre. Die Zahlungen wurden auch soweit weiterhin geführt.


    Letzten Freitag erhielten wir ein Schreiben der Arge worin stand das wir einige Unterlagen nie vorgelegt haben und da ich Student bin zu Unrecht Leistungen erhielt für den Zeitraum des Studiums. Meine Mutter und ich haben immer schnellstmöglich alle Information eingereicht und es geschah schon öfters, dass die Arge behauptete das Daten "nie eingereicht wurden bzw vorhanden sind" worauf wir erneut alles eingereicht haben. Nun verlangt (droht uns ) die Arge eine Summe von etwa 1300 € und will die Leistungen meiner Mutter komplett streichen! (Es lag ein Blatt bei-> Wir können nur wählen zwischen: wir stimmen zu, wie wir die Summe zurück zahlen oder dass wir unsere Meinung dazu enthalten!) Mich haben sie aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt, womit ich zurecht kommen kann wenn ich einen Nebenjob anfange aber wenn die Arge alles streicht für meine Mutter und auch noch Geld zurück verlangt in so einer hohen Summe wie sollen wir überleben, wir lebten bis jz mit dem nötigsten.


    Die Arge reicht ihre Daten nicht weiter oder löscht sie. Mitarbeiter der Arge machen Fehler und wir werden beschuldigt nie etwas abgegeben zu haben!!


    Wie sollen wir gegen ein Amt angehen?



    Ich bitte um Hilfe! Vielen Dank!!!

  • Hallo Wisi,


    ihr seid, wie Du schreibst, eurer Mitwirkungspflicht vorzeitig nachgekommen. Wenn die Behörde trotz angeblich fehlender Unterlagen dennoch einen Leistungsbescheid ergehen und Gelder fließen läßt, ist es offenkundig, wem die Schuld anzulasten ist... der Behörde.
    In diesem Fall darf Deine Mutter nicht sanktioniert, geschweige denn vom Leistungsbezug völlig ausgeschlossen werden. Ich sehe es daher nicht als zwingend, dass die Überzahlung zurückgezahlt werden muss!
    Falls in besagtem Schreiben nicht bereits als Option genannt, sollte Deine Mutter in erster Linie auf eine Anhörung gem. § 24 SGB X bestehen und sich ferner auf § 818 Abs.3 BGB berufen.
    Da es sich ja doch um eine für einen Leistungsempfänger nicht unerhebliche Summe handelt, solltet ihr je nach Gegenwehr der Arge, eventuell das Einschalten eines Anwaltes mit ins Auge fassen. Entsprechenden Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht (Rechtspfleger).


    Gruß Gawain