Umzug

  • Hallöchen erst einmal:D
    Habe nach langer Suche für mich(38) und meinen Sohn (19) endlich eine niedliche Wohnung gefunden die sogar 100€ günstiger ist als unsere Alte, nur leider ist sie immer noch 80 € zu teuer um vom Amt genehmigt zu werden. Möchte die Wohnung aber dennoch beziehen. Wer weiß was das Amt denn jetzt noch zahlen muss?
    Ach und dann würde ich gerne wissen, ob ich meine jetzige Teilzeitstelle kündigen darf, als Hartz 4 Empfänger oder ob mir da auch wieder irgendwelche Sanktionen drohen.
    Bin dankbar für jede Hilfe, Gruß Emma

  • Hallo Emma,


    wenn Dein Umzug erforderlich ist, wird Dir die ARGE die Kosten der Unterkunft in Höhe der Angemessenheit bezahlen, in Deinem Falle also € 80 weniger als sie wirklich kostet. Ist der Umzug nicht erforderlich, werden Dir die Kosten der Unterkunft in Höhe der bisherigen Kosten bezahlt.


    Wenn Du Deinen Teilzeitjob kündigst, musst Du mit Sanktionen rechnen, weil Du dadurch Deine Hilfebedürftigkeit selbst erhöht hast.


    Gruß Gawain