Rückzahlung

  • Hallo
    seit dem 01.06.10 arbeite ich auf 400,00 basis und habe mein ersten lohn am 28.06. bekommem. was ich nicht wusste das ich aufgrund dessen das mein gehalt 4 tage zu früh auf dem konto war ich 240,000 zurückzahlen muss. jetz fange ich zusätzlich eine zweiten job an und verdiene da 500,00 brutto und werde versuchen das mein AG mein gehalt beim ersten mal am 1. d.folge monats überweist.


    meine frage ist jetz, ob jemand mir sagen kann wo genau ich das nachlesen kann, dass ich wenn ich mein gehalt erst am 1 des folge monats bekomme kein rückzahlung von Hartz4 brauch..........?


    LG dani

  • Dass Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem es zufließt, steht in § 2 Abs. 2 der ALGII-V (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html) .
    Solltest du einen weiteren Nebenjob beginnen, ist es wichtig, dass du dies deinem Sachbearbeiter so schnell wie möglich mitteilst, damit der das neue Einkommen schon im Vorfeld ab dem nächsten Monat berücksichtigen kann.
    Das "Dumme" beim ALG 2 ist ja, dass es monatlich im Voraus bezahlt wird und dass die Gelder für den jeweils nächsten Monat meist schon am vorletzten Freitag im Monat angewiesen werden, damit sie pünktlich zum Monatsanfang da sind.
    Teilst du also deinem Sachbearbeiter z.B. am 28.12. mit, dass du seit Dezember arbeitest und dass Gehalt am 15.01.11 bekommst, dann ist ja dein komplettes ALG 2 für Januar schon unterwegs auf dein Konto und dein Sachbearbeiter muss wieder einen Teil davon zurückfordern (was er gemäß § 48 Abs. S. Nr. 3 SGB X auch kann).