Berufliches Gymnasium und kein BAföG

  • Hallo Studis!


    Meine Freundin hat seit heute ein großes Problem. Ich hoffe, ihr könnt uns helfen. Wir sind verzweifelt.


    Der Sachverhalt:


    Meine Freundin (23) hat die Realschule (2004) und danach eine Ausbildung als Hotelfachfrau (2007) abgeschlossen. Nach ca. einem Jahr Jahr in diesem Bereich wurde sie (im Semptember 2008) arbeitslos. Seit August 2010 ist sie eine Schülerin an einem Beruflichem Gymnasium. Währenddessen bezog sie im Einvernehmen mit der ARGE weiter ALG II, da es sehr lange dauerte mit der Bearbeitung des BAföG-Antrags (Antragsstellung im Juli, Vervollständigung des Antrages im August). Der BAföG-Bescheid soll - nach mündlicher Rücksprache und Mitteilung des Ergebnisses, dass es aufgrund des Verdienstes der Eltern kein (elternabhängiges) BAföG gibt - in dieser Woche zugestellt werden. Entgegen vorheriger Äußerungen der ARGE, dass meine Freundin beim ablehnenden Bescheid des BAföG-Amtes weiter ALG II beziehen würde, erfuhren wir heute von der ARGE, dass es nun doch kein ALG II gibt. Ein weiteres Einkommen gibt es nicht.


    Meine Fragen:


    1. Sind die Eltern nun unterhaltspflichtig, obwohl meine Freundin bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat?


    2. Besteht die Möglichkeit des einkommensunabhängigen BAföGs? Vergleichbare Abschlüsse (BOSen in Baden-Württemberg und Bayern) können ja auf diese Weise gefördert werden.


    3. Besteht die Möglichkeit weiter ALG II zu beziehen, wenn meine Freundin sich bei der ARGE als arbeitssuchend meldet (mind. 3 Stunden erwerbstätig ist ja möglich)?


    Für andere Möglichkeiten sind wir natürlich jederzeit offen...

  • Hallo dandi82,


    zu 1) Nein, die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, da Deine Freundin bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.


    zu 2) Der Bildungsweg Schule - Ausbildung - Schule ist in der Regel bafög-förderungswürdig.


    zu 3) Nein, denn Deine Freundin muss hierfür dem Arbeitsmarkt voll, d.h. für einen Vollzeitjob zur Verfügung stehen.


    Gruß Gawain

  • Ob Elternabhängiges oder unabhängiges Bafög entscheidet sich immer an dem Verdienst der Eltern.Beim unabhängigen Bafög wäre es nur so das sie eben nicht mehr zu Hause wohnt und dementsprechend der Betrag höher ausfallen würde da sie ja dann auch Wohnkosten hätte.Im Fall deiner Freundin sehe ich sowieso keinen Bafög Anspruch da sie ja bereits eine Ausbildung hat.Sie hätte nur die Möglichkeit das die Eltern sie auf freiwilliger Basis unterstützen.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ob elternunabhängig oder nicht kommt z. B. auf den Besuch der Ausbildungsstätte oder den bisherigen Werdegang an (wenn man mehrere Jahre Berufserfahrung hat) u. ä. an. Wenn dem so wäre, wie Du geschrieben hast, würde ja jeder, der aufgrund des Einkommens der Eltern aus dem einkommenabhängigen BAföG herausfällt, einkommensunabhängiges BAföG bekommen. Das ist definitiv nicht so.
    Auch der zweite Teil Deiner Aussage ist nicht ganz korrekt. Auch, wenn jem. schon eine Ausbildung absolviert hat, besteht die Möglichkeit der BAföG-Förderung (z. B. Studium).


    Eine meiner konkreten Fragen war bzw. ist, ob der Besuch des Beruflichen Gymnasiums einkommensunabhängig förderungsfähig wäre.

  • Du hast nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe.Bafög ist immer abhängig vom Einkommen der Eltern.Nicht umsonst mußt du diesbezüglich Angaben machen.Sicher gibt es Bafög wenn jemand noch studiert aber auch da nicht ewig sondern da kommt es auch auf das Alter an.Bei deiner Freundin ist fraglich ob sie überhaupt förderfähig wäre da sie ja eine Ausbildung hat und nun nochmal zur Schule geht.Eigentlich wäre es doch durchaus möglich das sie in ihrem Beruf arbeitet.Alles andere ist Luxus den man sich halt leisten können muß.

  • Ich denke, ich habe die richtige auf sie zutreffende Lösung gefunden:


    "Beim Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen oder Berufsfachschulen (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, besteht nur dann ein Anspruch auf BAföG, wenn der/die Auszubildende nicht bei seinen/ihren Eltern wohnt und:


    * von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende, zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (tägliche Hin- und Rückfahrt über 2 Stunden), oder
    * verheiratet ist oder war, oder
    * mit mindestens einem Kind zusammenlebt.


    Wer an dieser Hürde scheitert und somit nicht BAföG-berechtigt ist, kann ALG II bekommen."


    Da keines der drei Punkte zutrifft, wird sie wohl weiter ALG II beziehen.


    Kitty121 Nochmal: Es gibt auch BAföG, was nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist (siehe: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/196.php).

  • Sie wird auch keine ALG2 Leistungen mehr bekommen da sie einerseits wie schon gesagt eine abgeschlossenen Ausbildung hat und zum anderen durch den Besuch der Schule dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Du hast doch auch bereits geschrieben das die ARGE die Leistungen eingestellt hat.Da hätten sie ja auch gleich weiterzahlen können.

  • Tja, das ist ja das Seltsame: Die ARGE hat solange bezahlt bis zum Bescheid des BAföG-Amtes. Seinerzeit hatte die ARGE mitgeteilt, dass bei einem ablehnenden Bescheid, das ALG II weiter gezahlt wird, laut der Sachbearbeiterin mein Freundin. Als sie gestern einen anderen Sachbearbeiter am Telefon hatte, meinte dieser, dass kein Anspruch auf ALG II besteht. Dies gilt es versuchen zu klären.

  • Ein Anspruch auf ALG 2 könnte bestehen, weil die Ausbildung am beruflichen Gymnasium nur dann förderungsfähig ist, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a BAföG vorliegen.
    Wenn der Bafög-Antrag abgelehnt wird, weil die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a BAföG nicht vorliegen, dann greift der in § 7 Abs. 5 SGB II vorgesehene Ausschluss nicht, siehe hierzu § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II:


    "(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1.
    die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben "


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • und was hat das mit der Fragestellung zu tun.Diese Kollegs gibt es überall mal mehr und mal weniger.


    Es war nach den Möglichkeiten gefragt worden, elterunabhängiges Bafög zu beziehen. In diesem Zusammenhang war auf die in anderen Bundesländern bestehende elternunabhängige Förderung des Besuchs von Berufsoberschulen (BOS) verwiesen worden.
    Da es die BOS in Thüringen nicht gibt, war auf die Kollegs hinzuweisen.