kurzfristige Unterkunft bei Tochter - was wird angerechnet?

  • Hallo,
    ich (34) benötige dringend Rat. Meine Mutter (57) ist ALG II - Empfängerin. Kürzlich ist ihr Lebensgefährte verstorben, mit dem sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebte. Aus privaten Gründen muss sie die Wohnung nun verlassen und zieht somit zu mir (Mietwohnung). Ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis. Nun zu meiner Frage: Wird mein Gehalt komplett angerechnet, so dass sie keine Ansprüche mehr hat? Die Wohngemeinschaft ist aufgrund Platzmangel nur vorübergehend. Es bestünde ansonsten die Möglichkeit, bei Ihren Eltern Unterschlupf zu finden - Allerdings auch hier die Frage, ob die Rente meiner Großeltern angerechnet wird.
    Vielen Dank schon jetzt für Antworten und Ratschläge

  • Hallo lotti,


    jenachdem wohin Deine Mutter zieht, würde sie dann entweder mit Dir oder mit ihren Eltern in Haushaltsgemeinschaft leben, d.h. sie bekäme weiterhin ihre Regelleistung + Mietanteil (insofern angemessen).
    Ich rate euch allerdings von diesem Schritt ab, da es sicherlich Probleme geben wird, wenn Deine Mutter dann erneut und wahrscheinlich wieder in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Dieser zweite Umzug wäre ein nicht erforderlicher Umzug und könnte zur Folge haben, dass ihr die Kosten der neuen Wohnung nur zum Teil bezahlt werden.


    Ist denn die jetzige Wohnung Deiner Mutter aufgrund des Todesfalles von Amts wegen zu groß oder zu teuer?


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,
    vielen Dank für deine Antwort. Die Wohnung ist die Wohnung seines Sohnes, er wird sie selber nutzen wollen, und wäre auch zu groß. Aber warum würde der 2. Umzug als überflüssig gesehen? Es ist ja nur eine Notlösung, Kosten sind nicht entstanden - bzw. werden von mir getragen.
    Freu mich auf Antwort.
    Lieben Gruß Lotti

  • Hallo lotti,


    die Argen übernehmen in der Regel sich nach oben bewegende Kosten der Unterkunft nur dann, wenn der Umzug zwingend notwendig ist. Ich rate nur zur Vorsicht, nicht das man ihr einen Strick daraus dreht. Wenn Deine Mutter zu Dir in beengte Verhältnisse zieht, dann wusste sie dies ja vorher und kann sich im Nachhinein nicht darauf berufen, das die Platzverhältnisse zu beengt sind.
    Zudem würde sie bei Dir kostengünstiger wohnen. Warum also sollte die Arge danach höhere Kosten der Unterkunft übernehmen?


    Also wenn ihr das wirklich so vorhabt, solltet ihr das mit der Arge absprechen und am Besten schriftlich geben lassen, dass sie nach einer gewissen Zeit problemlos in eigene Wohnung ziehen kann.


    Wie lange ist denn diese Notlösung überhaupt angedacht?


    Gruß Gawain

  • Die Notlösung kann je nachdem 6 - 12 Monate dauern. Nach dem Tod ihres Lebensgefährten hab ich sie lieber bei mir, als alleine in irgendeiner neuen Wohnung. Und auf die schnelle lässt sich ja auch keine angemessene Wohnung finden. Meine Mutter erhält derzeit 323 € zur Sicherung des Lebensunterhalts und 149 € für Unterkunft.

  • Das kann ich sehr gut verstehen und ich wünsche euch, dass ihr einen einsichtigen SB von eurem Vorhaben überzeugen könnt.
    Ich nehme an, dass der Verstorbene ebenfalls ALG II bezogen hat und die von Dir genannten € 149 die hälftigen Kosten der Unterkunft sind. Deine Mutter hätte nunmehr Anspruch auf € 359 Regelleistung und zumindest für 6 Monate auf die vollen Kosten der Unterkunft.


    Wenn sie nun zu Dir zieht, würde sie mit Dir in Haushaltsgemeinschaft leben. Darauf müsst ihr beharren, sonst wird Deiner Mutter Dein Einkommen angerechnet. Gemäß §9 Abs. 5 wird auch vermutet, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen. Es wird also erforderlich sein, dass Deine Mutter gegenüber dem Amt angibt, von Dir keinerlei Unterstützung zu erhalten.