15 jährige Tochter ist schwanger,was für Geld kann sie beantragen?

  • Hallöchen
    Meine 15 jährige Tochter ist schwanger!!!Sie geht in die 9.Klasse der Realschule und ist trotz allem eine Top Schülerin.Sie wohnt natürlich zu Hause,ich bin von ihrem Vater geschieden.Natürlich werden wir sie bei allem was geht unterstützen.Nur finanziell ist es schon eng genug.Daher meine Frage-was kann sie als Schülerin und werdende Mama für sich und ihr Baby beantragen?Elterngeld und Kindergeld ist klar,aber wie siehts mit Erstausstattung oder Hartz 4 überhaupt aus?Wir erhalten kein ALG 2 oder sonstiges.Mit dem Vater des Kindes ist sie weiterhin zusammen,er macht gerade eine Ausbildung und bleibt auch weiterhin zu Hause wohnen.
    Bedanke mich vorher schonmal für die Antworten

  • Hallo sasa,


    da Deine Tochter zum Einen Schülerin und zum Anderen erst 15 ist, hat sie keinen Anspruch auf Hartz IV oder eine Erstausstattung.
    Sie könnte aber mal bei Caritas oder Diakonie fragen, die sind in der Regel sehr hilfsbereit, was Erstausstattung usw. anbelangt.


    Gruß Gawain

  • Hallo,


    Zunächst wäre es ratsamer, wenn beide Familien sich zusammensetzen würden um die Grundsituation zu erläutern.
    Es darf mal allgemein davon ausgegangen werden, das z.B. beide Kinder ( bald Eltern zu nennen ) noch minderjährig sind ?
    Gäbe es für die Tochter mit ihrem erwartetem Nachwuchs denn eine Möglichkeit, wenigstens mit dem Kind bei Mama oder Papa einen separaten Raum bewohnen zu können ?


    mfg


    Allo

  • Zitat

    Ein Recht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende haben alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen.


    sie bildet mit dem kind eine eigene bedarfsgemeinschaft innerhalb deines haushaltes. mit dir und evt. anderen familienangehörigen bildet sie eine hausgemeinschaft. sie hat 359 euro, abzüglich kindergeld, regelsatz für sich und fürs baby sind es 215 auch abzüglich kindergeld von 184 euro. erstausstattung fürs baby und schwangerschaftsbrkleidung kann sie extra beantragen. eine erstausstattung für die wohnung eher nicht, da sie ja bei euch bleibt. falls der kindesvater unterhalt zahlen sollte, dann würde das auch als einkommen angerechnet werden. aber bei einem selbstbehalt von 950 euro braucht er sicher keinen unterhalt zahlen. da wäre dann noch unterhaltsvorschuss vom jugendamt, würde aber auch als einkommen zählen.
    nicht vergessen, die arge übernimmt einen angemessenen teil der warmmiete oder halt wohnkosten.

  • Hallo@ Lacki,


    und da war nicht noch die Tatsache zu berücksichtigen, das evtl beide Elternteile noch minderjährig sein könnten ?
    Wäre es dann nicht so ,das die erziehungsberechtigte Person zunächst für die WG eine BG einrichten müßte ?
    Die minderjährige Tochter dürfte doch dann alleinverantwortlich schon mal dies nicht können.


    mfg


    allo

  • Guten Morgen
    Der Vater des ungeborenen Babys ist 17 und verdient im ersten Lehrjahr 400 Euro.Er ist freiwillig bereit meiner Tochter Geld zu geben da es sein Baby ist.Es will auch niemand das sich Unterhaltsschulden anhäufen für ihn bei der Unterhaltsvorschußkasse.Beide sind eigentlich ganz vernünftig.Deswegen wollen wir auch alles vernünftig wie möglich regeln das beide ihren schulischen/beruflichen Weg weitergehen können damit sie auch baldmöglichst mit Kind auf eigenen Füßen stehen können.

  • Das sind völlig neue Aspekte, welche lacki da einbringt. Wenn das, was er sagt, für diesen Fall hier rechtens ist, dann müsste es für jedes minderjährige Kind, welches durch UH+KG+WG nicht hilfebedürftig ist, billig sein.


    Sasa´s Tochter ist nicht erwerbsfähig, sie ist Schülerin und nach meinem Kenntnisstand (wird von den Argen meist so dargestellt) kann eine Minderjährige weder eine eigene BG bilden noch mit ihren Eltern in Haushaltsgemeinschaft leben.

  • lacki


    Danke für den Hinweis. Schade das so wenig Rückmeldungen von Fragestellern erfolgen, wie ihre Angelegenheit schließlich ausgegangen ist.


    Sasa


    wie Du lesen kannst, ist die vorwiegende Meinung jene, dass Deine Tochter Anspruch auf ALG II haben könnte. Euer Weg sollte euch daher zur zuständigen Arge/Job-Center führen, um dieses dort zu beantragen. Ich schließe mich der vorherrschenden Meinung nicht an, da Deine Tochter nicht erwerbsfähig ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
    Vielleicht bist Du so nett und schreibst uns hier im Forum, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist ;)


    Gruß Gawain

  • Hallo...
    Am 05.01 haben wir einen Termin bei Pro Familia.Da erfahren wir hoffentlich mehr.Das Problem ist ja auch das wenn man etwas von der Arge bekommen würde,ja kein Elterngeld erhalten soll?!Werde hier auf jeden Fall schreiben wie das ganze ausgeht,auch für Mütter die sich vielleicht in einer ähnlichen Sache befinden.Am Wichtigsten ist ja immer noch der Zusammenhalt und die Unterstützung der Familie,auch wenn dies ein großer Schock war.
    Vielen Dank für euer Interresse,und falls ihr noch irgendwas wißt oder rausfindet-bin für alles dankbar
    LG

  • Ich sehe das so.Mit 15 bist du eigentlich schon erwerbsfähig.Dementsprechend sind ja auch die Formulare der ARGE aufgebaut.Also würde sie mit dem Kind eine eigene BG bilden auch wenn sie noch zu Hause wohnt.Einen Antrag sollte sie also stellen.Die Erstausstattung sollte ihr auch zustehen.Diese kann sie auch bei der Caritas oder Diakonie beantragen.Diesbezüglich könnt ihr doch mal beim Jugendamt nachfragen.Adressen wo ihr da einen Antrag stellen könnt solltet ihr dort bekommen.

  • Hallo
    Jetzt mal zum Ausgang meiner Geschichte
    Waren jetzt bei Pro Familia und der Arge.Das Ganze sieht so aus:Wenn das Baby da ist bleibt sie bei uns im Haus mit dem Baby wohnen und erhält 133 Euro Unterhaltsvorschuß,184 Euro Kindergeld und 300 Euro Elterngeld für 1 Jahr.Danach geht sie zur Arge und bildet in unserem Haushalt eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Baby und bekommt neben Unterhaltsvorschuß und Kindergeld was angerechnet wird noch einen Zuschuß von der Arge.Ich habe mich mit der Bundesstiftung Mutter und Kind auseinandergesetzt und sie bekommt jetzt auf Antrag sogar noch Geld für die Erstausstattung!!!Pro Familia hat gesagt dafür wäre es zu spät,aber das stimmte nicht.Auf Antrag in einer Notlage bekommt man dies auch später!!!Das Jugendamt kümmert sich um einen späteren Betreuungsplatz damit meine Tochter die Schule weitermachen kann und eine Ausbildung.Die Kosten dafür werden übernommen.Damit sind uns einige Probleme abgenommen worden,und wir können uns trotz allem jetzt sehr auf das Baby freuen und der Zukunft gelassener entgegen sehen.Ich hoffe ich kann anderen in einer ähnlichen Situation mit diesem Beitrag helfen.Es gibt tatsächlich viel Hilfe wenn man danach fragt und sie annimmt.
    LG