Gesetzesänderung Frist Überprüfungsanträge

  • Hallo alle,


    kann mir jemand sagen, ob die Gesetzesänderung ab dem 1.1.2011, die besagt, dass Überprüfungsanträge nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden können, auch rückwirkend gilt? Eigentlich müsste doch noch drei Jahre lang Vertrauensschutz gelten.


    Ich habe mich im Dezember noch in Sicherheit gewogen, dass ich meine Überprüfungsanträge ganz in Ruhe und sorgfältig machen kann und dann das... :(


    Danke für die Antwort!

  • Kannst du mir genau sagen, WIE lange ich noch Zeit habe? Ich bräuchte noch mindestens eine Woche.
    Könnte es jedoch natürlich auch sofort pro forma machen, ist ja, glaube ich, ausreichend, um die Überprüfung erstmal eingereicht zu haben.


    Am Mittwoch gehe ich zur Beratung von ver.di - weiß jemand, ob die gut ist?


    Herzliche Grüße

  • also wenn es schnell geht im vermittlungsausschuss, dann wäre der nächste termin zur gesetzesänderung der01.02.2011.
    also januar alle male haste zeit. ich rechne eher mit 01. märz. zumnindestens ist frau Ursula von der weiß nicht viel optimistisch, dass es zum 01.03.11 klappen könnte.

  • Ist ja super! Vielen Dank. Gilt dann also NICHT trotzdem rückwirkend ab 1.1.2011 wie die "Erhöhung" um fünf Euro es soll? Das zumindest geht nicht, denke ich. Im Januar schaffe ich es auf jeden Fall.


    Ganz dringende Rückfrage: Kann man nach einem abgelehnten Überprüfungsantrag auch noch Klage erheben????


    Danke schön.