Bundesland wechseln?

  • Hallo, folgende Situation, ich bin 19 und lebe noch bei meiner Mutter, ich gehe noch zur Schule, womit ich jedoch in 2Monaten fertig bin. Das Problem ist nun das unser Haus verkauft ist, und meine Mutter weigert sich mich mit in eine neue Wohnung zu nehmen, sie will nur mit meiner Schwester umziehen, mein Bruder ist finanziell flüssig im Moment, er wird keine Probleme haben, jedoch ich habe noch kein Einkommen und daher kann ich mir auch keine Wohnung finanzieren. Da ich aber sowieso nicht wirklich gut mit meiner Mutter klarkomme und den ganzen Stress mit ihr kaum noch aushalte und ich schon immer gerne nach Baden-Würtemberg wolllte, würde ich gerne mal wissen wie es aussieht wenn ich mich einfach dort hin auf den Weg mache, dort evtl. irgendwo für ein paar Tage unterkomme und dann dort bei der Arge vorspreche und denen sage das ichs mit meiner Mutter nichtmehr aushalte und deswegen soweit weg wie möglich wollte, würde mir dann entsprechende Leistung zustehen? Hier bei uns bei der Arge wurde mir nur gesagt das ich noch keine 25 bin und meine Mutter für meinen Unterhalt aufkommen müsste bzw. meine Eltern. Aber ich will aufjedenfall weit weg von hier, am liebsten Baden-Würtemberg, ich brauche echt einen neu Anfang und will von meiner Familie weit weg!


    MfG Angelus

  • Hallo angelus,


    es ist richtig, dass in erster Linie Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Es ist ebenso richtig, dass U25 nicht auf Kosten des Staates eine eigene Wohnung nehmen können.
    Da Du aber Ü18 und damit volljährig bist, kann niemand Deine Mutter zwingen, Dich in die neue Wohnung mitzunehmen. Entsprechend könntest Du Leistungen nach dem SGB II beantragen!


    Bevor Du irgendwo in der Ferne einen Mietvertrag unterschreibst, muss dies mit dem Amt abgesprochen und genehmigt sein. Wie teuer diese Wohnung für Dich als Einzelperson sein darf, kannst Du dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages entnehmen! Aber erstmal die Schule fertig machen! ;)


    Gruß Gawain

  • Okay, vielen Dank!
    Nur bin ich noch nicht viel schlauer darauß geworden, hatte noch nie mit sowas zu tun, zum Glück!
    Also meine Mutter ist nicht gezwungen mich mitzunehmen ok, das ist schonmal gut zu wissen! Das kam nämlich ganz anders 'rüber bei der Arge. Also wo beantrage ich den die entsprechenden Leistungen, und wenn ich diese genehmigt bekommen würde, wäre dies dann mit meinem Wunsch das Bundesland zu wechseln einfach "kombinierbar" oder sollte ich mir das lieber ersteinmal aus dem Kopf schlagen? Denn dann würde ich am liebsten hier noch meine Schule zu ende machen, geht noch bis ca. Ende Februar und dann halt sehr gerne nach Baden-Würtemberg! Und aus unserem verkauftem Haus müssen wir bis Ende März war das glaube ich raus sein, also würde das mit der Schule schonmal noch hinhauen.
    Das ist alles echt kompliziert finde ich, sollte eine Schritt für Schritt Anleitung für sowas geben! =)
    Naja, ich hoffe du kannst mir ein paar Tipps geben und mir sagen wie ich vorgehen muss!
    Vielen Dank schonmal im Vorraus
    MfG Angelus

  • Du kannst zwar nicht gezwungen werden mit deiner Mutter mitzuziehen aber du kannst auch nicht so einfach Leistungen bekommen.Sicher gibt es immer wieder Familiensituationen bei dem ein zusammenleben nicht einfach ist aber eine solche Situation mußt du bei der ARGE nachweisen.Deine Mutter kann dich nicht so einfach vor die Türe setzen bzw. wäre sie und dein Vater dir Unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Ich glaube kaum das du einfach ein Bundesland deiner Wahl nehmen kannst und die dortige ARGE dir dann eine Wohnung und deinen Lebensunterhalt finanziert.Du solltest dich bei der ARGE genau erkundigen und dabei deine Lage schildern.Man wird dich nicht einfach auf der Straße sitzen lassen aber es könnte sein das das Jugendamt für dich zuständig wäre.Wohngruppe oder ähnliches.

  • Ja, auf alle Fälle wäre die Mutter barunterhaltspflichtig.
    Meiner Meinung nach kann allein die Mutter ihre Absicht erfolgversprechend dem Amt nahe bringen. Man kann ja nicht warten, bis er zurückgelassen wurde und auf der Straße sitzt. Insofern die Mutter überhaupt soweit gehen würde.

  • Also als ich bei der ARGE war kam ich nichtmal weiter als bis zum Empfang da wurde ich schon wieder weggeschickt aus besagtem Grund das ich noch keine 25 wäre und außerdem wenn ich im Februar mit der Schule fertig bin wäre die ARGE eh nicht mehr für mich zuständig oder so meinte die Frau, hab jetzt vergessen was die gesagt hatte wer dann für mich zuständig wäre also welches Amt.

  • Es kommt natürlich darauf an was du nach der Schule machen möchtest.Es gibt auch für unter 25 jährige Ausnahmen im Bezug auf die Leistung.Da dich deine Mutter nicht mitnehmen möchte wärest du so ein Fall.Allerdings würde ich dir eher raten doch mal beim Jugendamt nachzufragen oder eben bei der ARGE deine Mutter mitzunehmen um die Situation zu klären.Vielleicht ist es ja deiner Mutter peinlich.Hat sie sich denn schon mal geäußert wie sie sich das ganze dann denkt.Es kann doch auch nicht in ihrem Sinne sein das du dann auf der Straße sitzt.