Thüringer Landeserziehungsgeld

  • Hallo Ihr Lieben.
    Ich habe mich gerade einwenig hier durchgewuselt, aber leider nichts passendes gefunden auch sonst bei Google keine Chance.
    Also zu meinem "Problem":
    Ich bekomme diesen Monat das Landeserzeihungsgeld zum 1. mal, bis jetzt war dieses anrechnungsfreies Einkommen, nun da aber auch das Elterngeld nicht mehr anrechnungsfrei ist, frage ich mich wie es mit dem Erzeihungsgeld ist.
    Das einzige was ich gefunden habe war das es in Sachsen defintiv anrechnungsfrei ist und bleibt was aber mit den übrigen Bundesländern ist (die bei denen es noch das Erziehungsgeld gibt) weiß ich nicht.
    Ausserdem habe ich noch dies gefunden http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10114.html


    Könnte mir bitte jemand helfen?


    Liebe Grüße backrose

  • Das Sozialgericht Gotha sagt:
    Thüringer Erziehungsgeld darf NICHT auf das Arbeitslosengeld II ( Alg II / Hartz IV) angerechnet werden!!!