Schnellen Rat

  • Okay ich absolviere noch eine Umschulung.
    Letztens hat ich ein kurzes Vorstellungespräch bei einer Personalvermittlung.
    Der wollte einer Pauschale von 100 € von mir.
    Diese Summe kann man über die Bewerbungskosten abrechen, da einem im Jahr bis 260 € an Bewerbungskosten zu Verfügung stehen.
    Laut seiner Aussage ist das eine rechtliche Grundlage die das Jobcenter bezahlen muss.
    Die aber verweigern dies, mit der Begründung das soetwas überhaupt nicht geben kann.


    Kann mir jemand dazu etwas genauer sagen ?

  • Kenne ich auch nicht.Bei einer Personalvermittlung werden eigentlich nur dann Kosten fällig wenn es zu einer Vermittlung kommt.Dafür bekommst du den Vermittlungsgutschein.Alles was du an KOsten hast bezüglich eines Vorstellungsgespräches müßtest du vorher bei deinem SB beantragen bzw. mit diesem besprechen was man die übernimmt.Ich weiß nicht ob die Vermittlungsagentur überhaupt diese Kosten von dir fordern durfte.Wofür hast du das bezahlt?Nur für das Gespräch?

  • Lacki, auch wenn dein Niveu ziemlich weit unten ist und ich an deiner Intelligenz zweifel, solltest du bevor du Behauptungen schreibst, die Dinge vorher genau durchlesen. Ich habe um Rat gefragt, nicht um Hilfe wie ich aus etwas herauskomme.


    bezahlt habe ich garnichts, bin doch kein ***** Wessi.

  • Kenne ich auch nicht.Bei einer Personalvermittlung werden eigentlich nur dann Kosten fällig wenn es zu einer Vermittlung kommt.Dafür bekommst du den Vermittlungsgutschein.Alles was du an KOsten hast bezüglich eines Vorstellungsgespräches müßtest du vorher bei deinem SB beantragen bzw. mit diesem besprechen was man die übernimmt.Ich weiß nicht ob die Vermittlungsagentur überhaupt diese Kosten von dir fordern durfte.Wofür hast du das bezahlt?Nur für das Gespräch?


    diese 100 € die er haben will, sind für die vermittlung von Arbeit in den Unternehmen.
    sollte es sofort unterschreiben, was ich aber nicht getan habe.
    scheinbar ist das ganz faules Ding, abkassieren und ich stehe blöd da.

  • Personalvermittlungen werden eigentlich erst dann bezahlt wenn sie dich eben in einer Firma unterbringen können und dann muß das auch auf eine bestimmte Zeit sein.Dafür hast du ja den Vermittlungsschein von der ARGE die damit dann die Agentur bezahlt.Bei manchen Agenturen ist es so das du gleich einen Vertrag unterschreiben sollst wovor aber immer gewarnt wird denn wenn du dann woanders eine Arbeit bekommst und aber diese Agentur dich auch vermitteln kann dann mußt du dies alles aus eigener Tasche löhnen.Mit diesem Agenturen ist es eh so eine Sache.Wenn man sich mal anschaut wieviele Jobs in verscheidenen Bereichen sie immer anbieten dürfte es gar keine Arbeitslosen geben.Diese Jobs gibnt es bei denen nur in der Fanatsie.

  • Hallo Darkware ,


    Eine Pauschale ist mir nur aus dem Bereich der Bewerbungshilfe bekannt, wie sie z.B. von einigen Arbeitslosen - Hilfezentren angeboten wird.


    Hierbei ginge es aber lediglich darum, das diese gemeinnützigen Institutionen zusammen mit dem Arbeitsuchendem ihre Bewerbungsunterlagen optimieren, beraten, teilweise auch geeignete Stellen suchen und einige Bewerbungsmappen mit der Person zusammenstellen. ( Incl. Fotos, Mappen etc. )


    In diesem Fall würde ein geringer Kostenanteil über die Bewerbungskosten - Beihilfe abgerechnet.
    ( es wäre also kein Vermittlungsgutschein oder gar eine Vorabpauschale in Bar nötig. )


    Der Vermittlungsgutschein wäre für die erfolgreiche Arbeit professioneller, privater Arbeitsvermittler notwändig. Da ist es aber absolut unüblich, das vom Bewerber noch zusätzlich Vorschuss - Pauschalen verlangt würden.


    Bezüglich der Inanspruchnahme professioneller privater Arbeitsvermittler könnte aber auch ganz gut der " Arbeitgeber - Service " aufklären, der in Arbeitsagenturen und Jobcentern ebenfalls zu finden wäre.


    mfg


    allo