Welche Hilfe?

  • Erst mal weiß ich garnicht, wo ich anfangen soll.
    Lebe in Trennung. Sohn 15. Arbeite 7 Stunden. 390,- Netto.Vertrag endet immer für die Zeit der Sommerferien. Dann kein Geld.
    Vertrag ist neu, bin also bei Vertragsende noch keine 12 Mo. arbeiten gegangen.
    Nach Ferien bekomme ich zu 90% neuen Vertrag.
    Mache Ausbildung zum Erzieher, Vertrag noch in Ehe vor Trennung abgeschlossen. Kostet 190,- im Monat. Plus 100,- Hotelkosten ca. alle 8 Wochen bei Präsenzwochen (sind Pflicht)
    Noch lebe ich im gemeinsamen Haus. Bei Verkauf würde wohl nichts überbleiben. (Kredit)
    Hab mal mit Jobcenter tel., die sagte direkt "oh, da ist ein Haus"
    Mein Noch-Mann will mich aus Grundbuch haben, tut aber nichts dafür. Hab ihm gesagt, dass ich nicht rauskann, wenn er nichts macht, weil Sozialamt sonst an Haus geht und wir beweisen müssen, dass nichts überbleibt wegen dem Kredit. (Denk ich mir jedenfalls)
    Momentan 170,- Kindsunterhalt, wenn ich ausziehe, würd es den Satz von 343,- geben.
    Welche Sozialleistungen sind sinnvoll?
    Ich leite Kunstwerkstatt einer Schule, brauche also viel Kreativmaterial, bzw. den Platz um Ansichtsexemplare für Unterricht zu fertigen. Stehen mir mehr als 60qm Wohnraum mit Sohn zu für Büro zur Arbeit und Studium?
    Und kann meine Mutter verpflichtet werden, mich zu unterstützen, sie hat mir schon zinslosen Kredit für Ausbildung gewährt. Von ihr würde ich auch Küche für Wohnung bekommen.



    Liebe Grüße an Euch alle und ich hoffe, die Eckdaten sind verständlich

  • Zu dem was ich mangels Kommata etc., versatnden habe:
    1. Solltest Du DIch mal informeiren ob Deine Tätigkeit eine Lehrertätigkeit entspricht. Ist dem so, so kann es gut sein dass die Art von Einstellen und zu den Ferien kündigen gesetzeswidrig ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich diese Beschäftigungspraxis über eine längeren (min. 2Jahre) Zeitraum hinzieht.
    Dazu gab es bereits etlich Urteile...


    2. Warum solltest DU aus dem Haus ausziehen? Soll doch Dein Mann gehen.


    3. Wenn Deine Mutter dich freiwillig finanziell unterstüzt wird das ím Falle des Bezuges von ALG2 als Einkommen angerechnet. Es gibt die Möglichkeit dies als Darlehen zu verpacken... Zwingen kann sie niemand.


    4. Nein, wegen Deiner Tätigkeit wirst du keinen Arbeitsraum geltendmachen können, zumindest nicht im Rahmen von ALG2. Steurlich sollte das gehen.


    5. Die Wohnungsgrösse und die Mietobergrenzen sind von Stadt zu Land und ggf. Gemeinde sehr unterschiedlich.


    6. Da Du noch mit Deinem Mann zusammen lebst ist dies nicht unbedingt in Trennung lebend; insbes. für die evtl. anstehende Scheidung wichtig.

  • Nein, mein Mann ist im April ausgezogen. Ich kann das Haus nicht halten.


    Und: bin zwar im 3. Jahr an der Schule waren vorher aber auf Schuljahr befristete Verträge als Selbständige. Im 2. Jahr haben sie ab April 400,- Eu-Job daraus gemacht. (Wieder bis Sommerferien) Dieses Schuljahr als Lehrkraft im Nachmittagsbereich. Kannst Du mir ein Stichwort nennen, mit dem ich die von Dir gen. Urteile besser finde?


    Meine Mutter gibt mir die Zuwendung als Kredit (für Ausbildung) Vertrag ist beim Scheidungsanwalt.
    Sonst erhalte ich nichts von ihr.


    P.S. Meine das nicht böse, aber wo hättest Du denn noch gerne Kommatas gehabt? Noch mehr davon wären ja nicht mehr der deutschen Interpunktion zuträglich, und wo sind Deine?
    Dankejedenfalls, dass Du mir Infos gegeben hast.