Elterngeld nach Teilzeit+aufstockend Hartz4?

  • Hallo ...
    ich frage mal im Namen meiner Freundin hier nach, weil ich ihr auch keine Auskunft geben kann.
    Sie hat eine Teilzeitstelle (25 h/Woche), hat 2 Kinder, ist schwanger, Alleinerziehend und bekommt aufstockend Hartz 4. Wie verhält es sich bei ihr mit dem Elterngeld? Sie befindet sich jetzt in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach der Geburt ist sie ganz auf Hartz 4 angewiesen. Wird bei ihr somit auch das Elterngeld voll angerechnet oder bleibt es bei ihr frei, da sie vor der Geburt arbeiten war?
    Vielen Dank!

  • ich habe gerade nochmal im netz gesucht:
    ich habe dies gefunden, einen artikel von gestern:


    Wie sichere ich bei Hartz IV das Elterngeld?


    Junge Eltern, die nach der Geburt des Kindes keinen Vollzeitjob mehr haben, erhalten mindestens 300 Euro Elterngeld im Monat und dies mindestens zwölf Monate lang. Während dies bei allen Berufsgruppen so bleibt, haben Bezieher von Hartz IV seit Anfang 2011 das Nachsehen. Das Elterngeld bekommen sie zwar weiterhin, nur wird es ihnen ab jetzt voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.


    Erhalten sie also 300 Euro Elterngeld wird Hartz IV um genau 300 Euro gekürzt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit dies zumindest teilweise zu umgehen: Ersetzt Das Elterngeld ein Erwerbseinkommen, darf man diesen Betrag behalten.


    Das heißt hatte man vor der Geburt des Kindes zum Beispiel einen Minijob, bei dem man 200 Euro verdient hat, darf man von dem 300 Euro Mindestbetrag Elterngeld eben diese 200 Euro behalten. Dieses Erwerbseinkommen sollte unbedingt auf dem Elterngeldbescheid vermerkt sein. Diesen Bescheid reicht man dann beim Jobcenter ein.


    Lag das Einkommen vor Bezug des Elterngelds über 300 Euro, ist einem zumindest der Mindestbetrag von 300 Euro sicher. Beim Elterngeld hat man zudem die Option sich den Betrag auch über 24 Monate à 150 Euro auszahlen zu lassen. Diese Verlängerungsoption bringt Hartz-IV-lern jedoch nur Nachteile, denn so verlieren sie die Anrechnung. Solche Verlängerungen sollte man also so schnell wie möglich widerrufen.


    ich habe mich dem thema nie befaßt, wahrscheinlich muss man wirklich direkt bei der arge nachfragen, was nun fakt ist.


    danke!

  • Wer kennt denn dieses Gesetz? Also stimmt das nicht? Jetzt nach den 2 Meinungen -- siehe oben ---


    ALG-II-Bezieher können verhindern, dass das Elterngeld gestrichen wird, sofern das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorher bezogenes Erwerbseinkommen ersetzt. Beispiel: Sie hatten vor dem Bezug von Elterngeld einen Minijob, in dem Sie monatlich im Schnitt 240 Euro verdient haben. Als Elterngeld erhält man den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. In diesem Fall bleibt zwar nicht der volle Betrag von 300 Euro beim ALG II anrechnungsfrei, wohl aber 240 Euro.


    Tipp: Wenn aus Ihrem Elterngeldbescheid bislang nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des Elterngelds ein Monatseinkommen von 240 Euro berücksichtigt wurde, sollte man umgehend bei der Elterngeldstelle vorsprechen und dabei die Unterlagen über das Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes mitnehmen. Die Stelle wird dann den sogenannten Elterngeldfreibetrag feststellen. Den Bescheid hierüber muss man beim Hartz-IV-Träger – ab Januar heißt er „Jobcenter“ – vorlegen. Die genannten 240 Euro dürfen dann zusätzlich zum ALG II behalten werden.


    Grundlage hierfür ist der neue Paragraf 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nach dem bei der Berechnung des ALG II und des Kinderzuschlags vom „durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt“ bleiben.