Lohnsteuerklasse von 3 auf 1

  • Hallo zusammen,


    bin seit April getrennt und habe Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt.


    Nachdem die gemeinsame Steuererklärung für 2009 sich recht schwierig gestaltete, fragte ich nun die Anwätin meiner Nochfrau, ob für die Steuererklärung 2010 die Bereitschaft für die Unterschrift vorhanden ist, was verneint wurde. Da ich mit einer Steuerzahlung für 2010 in Höhe von ca. 5000 € auf Grund der Getrenntveranlagung zu rechnen habe lies ich Steuerklasse 1 eintragen.


    Jetzt die Frage:


    für 2010 habe ich zuviel Unterhalt bezahlt? ... (nehme ich an) da von einer gemeinsamen Steuererklärung ausgegangen wurde.


    Habe Neuberechnung angeregt ... sollte sich herausstellen es ist zuviel bezahlt worden, für die Vergangenheit, kann ich das mit noch anfallenden Zahlungen verrechnen?


    Habe trotzdem nicht den Glauben an das Gute im Menschen verloren auch wenn ich bezahlen muß ... ich in die Pfanne gehauen werde.

  • Hallo Shirkhan,


    die zuviel gezahlten Beträge gelten als Verbraucht vorallem beim Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt vielleicht, einen Prozess diesbezüglich solltest Du vermeinden, da der Ra Deiner Ex auf "Entreicherung" plädieren wird, somit wären im Endeffekt die Prozesskosten extra oder gar null auf null.


    Eine Neuberechnung solltest Du für die Zukunft auf alle Fälle anstreben.