Eingliederungsvereinbarung und Verwaltungsakt und Sanktionen

  • Hallo,


    wie mir bekannt muss eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben werden. Man darf auch nicht gezwungen werden. Das ganze ist dann als Verwaltungsakt zu machen. Ohne Sanktion wegen Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Soll bereits einige Gerichtsurteile dazu gegeben haben.


    Auch in einer Weisung der Arbeitsagentur steht, dass:
    "Pflichtverletzungen nach Buchstabe a) sind nicht mehr zu sanktionieren. Die Eingliederungsvereinbarung ist als Verwaltungsakt zu erlassen." -- S. 1, Bemerkung unten


    und weiterhin:


    "Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln." -- S.2, 31.6a


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf


    Heute wollte mich meine Sachbearbeiterin zwingen eine EinV zu unterschreiben! Als ich ihr das alles sagte, war sie irritiert. Hab bis jetzt noch nichts unterschrieben und das ganze geht zum Fallmanager.


    Ist der kompetenter/informierter? Was soll ich machen, wenn der mich auch zwingen will? Kennt jemand ein Gerichtsurteil worauf ich mich beziehen kann, sollte es zu einem Widerspruchsverfahren kommen? Kann das echt sein, dass die bei der ARGE von der Sache nichts wissen? (Schießlich gilt die Weisung bereits seit 20.10.2009, außerdem wohne ich auch in einer größeren Stadt)


    Es geht mir nicht darum, irgendetwas nicht zu machen. Hier sehe ich auch gar keine Möglichkeit. Ich will mich auch nicht weigern, generell zur Zusammenarbeit, ich bin auch mit allem Einverstanden was vorgesehen ist. Ich unterschreibe nur nichts, was ich nicht unterschreiben muss. ;)
    Und wenn mit einem Verwaltungsakt, das Ziel dasselbe ist, wieso soll ich dann extra einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen?? Gegen den ich nicht einmal Widerspruch einlegen kann z. B.

  • hallo ...
    wenn du mir deine e-mail schickst kann ich dir ein video senden wo es genau um diese sachlage geht...da steht alles idiotensicher drin...das dies reine willkür ist und gegen die grundrechte verstößt und so weiter...ich unterschreibe auch nichts mehr...ich hoffe du meldest dich;)
    mit freundlichen grüßen viv:)


  • Was soll ich machen, wenn der mich auch zwingen will? Kennt jemand ein Gerichtsurteil worauf ich mich beziehen kann, sollte es zu einem Widerspruchsverfahren kommen? .


    Es kann und darf dich keiner zu einer Unterschrift zwingen! Nach Artikel 2 Grundgesetz herrscht in D Vertragsfreiheit!


    Außerdem hast du ja schon einige andere Argumente zusammen getragen, und nach § 15 SGB II soll ein VA erlassen werden, wenn keine EGV zustande kommt.


    Das die ARGE-SB's ihre eigenen Weisungen und Gesetze nicht kennen hat schon fast System, weshalb man im Umgang mit denen höllisch aufpassen muss, nicht übers Ohr gehauen zu werden!

  • OK. Danke. So werd ich es durchziehen.


    Das kannst du laut sagen!!


    Na ja, wenn keine Vertrags-EGV zustande kommt, ist das Spielchen ja noch nicht vorbei. Dann gibts meistens nen Verwaltungsakt, gegen den man aber sozialrechtlich sehr gut vorgehen kann....