Elterngeld trotz Hartz4?

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.Um das ganze Verständlich zu machen, muss ich etwas weiter ausholen.


    Und zwar bin ich seit 2002 nicht einen Tag Arbeitslos gewesen. Im Dezember 2009 bin ich Schwanger geworden. Ab März 2010 konnte ich dann, aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelte, war ich somit 1 Tag Arbeitslos. An diesem Tag war ich für das Arbeitsamt nicht vermittelbar, sodass ich Hartz 4 beantragen musste. Nun kam ja im August 2010 meine Tochter zu Welt und ich bekomme weiterhin für die 2 Jahre Erziehungsurlaub Hartz4 und würde danach - sofern ich keine Arbeit finde - Arbeitslosengeld 1 bekommen.
    Nun habe ich ja vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und bin somit keine Langzeit- Arbeitslose.


    Nun meine Frage...


    Steht mir das Elterngeld anrechnungsfrei zu, oder darf mir die Arge das Geld seit dem 1.1.2011 anrechnen???
    Denn laut meinem Bescheid, rechnen sie mir dieses an und mir fehlen somit monatlich 150 Euro. Habe das auf 2 Jahre verteilt.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen...


    Danke schon mal im Voraus...

  • Wieviel Elterngeld bekommst du denn? Nur die 150 €? Wenn ja, dann meiner Meinung nach nicht, da du vorher arbeiten warst.
    Hier nochmal, was ich dazu im Netz gefunden hatte:


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    ALG-II-Bezieher können verhindern, dass das Elterngeld gestrichen wird, sofern das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorher bezogenes Erwerbseinkommen ersetzt. Beispiel: Sie hatten vor dem Bezug von Elterngeld einen Minijob, in dem Sie monatlich im Schnitt 240 Euro verdient haben. Als Elterngeld erhält man den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. In diesem Fall bleibt zwar nicht der volle Betrag von 300 Euro beim ALG II anrechnungsfrei, wohl aber 240 Euro.


    Tipp: Wenn aus Ihrem Elterngeldbescheid bislang nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des Elterngelds ein Monatseinkommen von 240 Euro berücksichtigt wurde, sollte man umgehend bei der Elterngeldstelle vorsprechen und dabei die Unterlagen über das Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes mitnehmen. Die Stelle wird dann den sogenannten Elterngeldfreibetrag feststellen. Den Bescheid hierüber muss man beim Hartz-IV-Träger – ab Januar heißt er „Jobcenter“ – vorlegen. Die genannten 240 Euro dürfen dann zusätzlich zum ALG II behalten werden.


    Grundlage hierfür ist der neue Paragraf 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nach dem bei der Berechnung des ALG II und des Kinderzuschlags vom „durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt“ bleiben.


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