3Jahre krank..1Jahr Trainingsmaßnahme..dann arbeitslos

  • Hallo,


    mein Mann ist seit dem 15.5.08 krank wegen Bourn-Out. Seit dem 1.9.10 macht er für 1 Jahr eine berufliche Trainingsmaßnahme(BTZ). In dieser Zeit wurde nicht in die Renten,-und Arbeitslosenkasse eingezahlt. Heute hat er zum 1.8.2011 die Kündigung erhalten. Die Rente bezahlt noch das Übergangsgeld bis zum 1.11.2011,dann wird er evtl.arbeitslos.


    Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld,da er ja nicht in den letzten 1,5 Jahren eingezahlt hat,um einen Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld zu haben.


    danke


    flocade

  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach dem Alter des Arbeitslosen und wie lange der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Denn bei der Feststellung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I können nur die Versicherungszeiten berücksichtigt werden, die der Arbeitslose in den 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung begen kann. In Fällen, in denen "Rest"-Ansprüche zu berücksichtigen sind, ist als (Höchst-)Anspruchsdauer mindestens die Anspruchsdauer des "Rest"-Anspruches zu berücksichtigen