Mehrbedarf für Alleinerziehende falsch berechnet?

  • Hallo an alle,
    seit August '08 beziehe ich Hartz4 und bin auch seitdem mit 3 Kindern alleinerziehend. Zu der Zeit waren meine Kinder 6, 9 und 15 Jahre alt. Von Anfang an bis heute bekam ich einen Mehrbedarf von 36%, also 129,24€. Nun wurde mir gesagt, dass mir noch weitere 12% zugestanden hätten, wenigstens bis meine älteste 16 geworden ist, wenn nicht auch länger.
    Wie ist es denn nun richtig und vor allem, könnte ich das jetzt noch beanstanden und eine Nachzahlung einfordern?


    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!


    LG, vergissmeinnicht

  • In § 21 SGB II heisst es...


    1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
    2.in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.


    Somit sind die 36% korrekt, da auch 3 Kinder á 12% nicht mehr ergeben.