ALG 2 für EU Angehörige

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs auf ALG 2 für EU-Bürger mit voller Freizügigkeit und hoffe auf kompetente Antworten!


    Ist es richtig, dass EU-BürgerInnen nach 3-monatiger Anmeldung in Deutschland einen Anspruch auf ALG 2 haben, wenn Sie nachweisen können, nicht wegen der Arbeitssuche nach Deutschland gezogen zu sein?


    Also z.B. folgender Fall:


    Heinz lernt im Italien Urlaub Vincenza kennen.
    Sie hat in Italien im Dorf bei den Eltern auf dem Hof geholfen, aber ansonsten keine berufliche Ausbildung etc. genossen.
    Diese beschließt dann aus Liebe zu Heinz zu ziehen.
    Sie zieht zum 01.03.2011 bei Heinz ein und meldet sich auch an.
    Kann Sie dann tatsächlich zum 01.06.2011 ALG 2 beantragen und sich damit auch hier in Deutschland krankenversichern?
    Natürlich wird berücksichtigt, welches Einkommen Heinz hat da die beiden ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
    Angenommen Heinz bekommt auch ALG 2 - dann würde Sie als Angehörige der Bedarfsgemeinschaft Ihren entsprechenden Anteil der 359 Euro bekommen.
    Oder?


    Spielt es hierbei eine Rolle, dass Sie in dem Beispiel z.B. keine Krankenversicherung in Italien hatte?


    Angenommen Heinz fängt an Vincenza zu schlagen und Sie möchte sich trennen, aber gerne in Deutschland bleiben. Kann Sie dann mit Amtsunterstützung eine eigene Wohnung in Deutschland beziehen und Unterstützung bei der Arbeitssuche erfahren???
    :confused::confused::confused:


    Oder muss sie dann zurück, weil Sie nicht nachweisen kann selber für Ihren Lebensunterhalt sorgen zu können?


    Vielen Dank für Eure Antworten!!!!!

  • na das würde uns noch fehlen. die dürfen alle zur arbeitssuche nach deutschland kommen, aber quwartz4 gibt es natürlich nicht. dann wüede sich doch die halbe eu auf den weg ins land machen, wo milch und honig fliessen.


    das mit der 3-monatsfrist bezieht sich nur auf leute, die heitaten, egal ob nun aus der eu oder absurdistan!