Zinsen nicht angegeben

  • Hallo,
    soeben habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten (betr. Anhörung gem. § 24 SGB X), in dem mir mitgeteilt wird, im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs habe sich herausgestellt, dass ich in 2009 Zinserträge von 53,46 € hatte. Diese hatte ich tatsächlich nicht angegeben, da ich der - wie ich nun weiß irrigen - Auffassung war, dass dieser relativ geringe Betrag durch die monatl. Versicherungspauschale von 30,00 € sowie die jährliche Bagatellgrenze von 50,00 € abgedeckt sei und meinen ALGII-Leistungsanspruch ohnehin nicht mindern würde. Außerdem ist mir nach wie vor unklar, wie ich Zinsen aus einem Tagesgeldkonto, deren Höhe ich wegen des schwankenden Zinssatzes im voraus nicht kenne, bei der Antragstellung angeben soll, und welche Nachweise ich dafür beibringen soll.
    Ich werde mit dem genannten Schreiben aufgefordert, eine "Rückmeldung zum Datenabgleich" abzugeben und das ermittelte Einkommen zu belegen. Aus der Tagesgeldanlage hatte ich auch 2010 Erträge in Höhe von 43,78 €. Ist es sinnvoll, diese gleich mit anzugeben? Außerdem hatte ich 2009 und 2010 aus einer kleineren Aktienanlage Dividenden von jeweils rund 50 €. Was ist damit? Die Dividende aus 2009 ist offenbar gar nicht ermittelt worden. Soll ich die Dividende aus 2010 unaufgefordert mitteilen? Oder sogar beide Dividenden?
    Was muss ich jetzt erwarten? Ein Bußgeld oder Schlimmeres? Und in welcher Höhe wird sich das Bußgeld voraussichtlich bewegen? Und wie soll ich mich in Zukunft verhalten?
    Für Hinweise von Forumsteilnehmern, die Erfahrung mit Verfahrensabläufen in solchen Fällen haben, wäre ich dankbar.

  • Du solltest einfach alles angeben, was Du an Einkommen hast, dann gibt es auch keine Probleme. Bußgelder als solche gibt es nicht, u.U. werden Überzahlungen zurückgefordert bzw. mit künftigen Leistungen verrechnet.

  • die versicherungspauschale von 30 euro hat mit zinseinnahmen nichts zu tun.
    ob da noch nicht gemeldete zinsen oder dividenen offen sind, ist egal. die werden schon von allein drauf kommen.
    da der jährliche freibetrag für zinsen und dividenden lediglich 50 € beträgt, wirst du wahrscheinlich für beide jahre je 50 euro zurück zahlen müssen.

  • Hallo,


    denke mal es geht auch nicht vorrangig um die Zinsen, sondern um das Vermögen, welches dahinter steht!
    Und das hättest Du angeben müssen - gibt da so eine schöne Anlage für im Antrag (glaube "VM"). Und die musstest Du auch unterschreiben.


    Denke mal Du wirst ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bekommen, welches dann mit einem Bußgeld enden könnte...

  • den ausführungen von R_oque kann ich nur zustimmen. das wird natürlich im hintergrund mit geprüft. aber das hängt natürlich auch mit dem lebensalter und der daraus folgende höhe des vermögensfreibetrages zusammen.
    Ordnungswidrigkeitsverfahren ist in einem solchen fall immer möglich.

  • die versicherungspauschale von 30 euro hat mit zinseinnahmen nichts zu tun.
    ob da noch nicht gemeldete zinsen oder dividenen offen sind, ist egal. die werden schon von allein drauf kommen.
    da der jährliche freibetrag für zinsen und dividenden lediglich 50 € beträgt, wirst du wahrscheinlich für beide jahre je 50 euro zurück zahlen müssen.


    Diese Aussage ist m.W. falsch. Jedes Einkommen, auch Kapitalerträge, wird gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg-II-Verordnung um die Versicherungspauschale von 30 € monatl. 'bereinigt'. Und da "die in größeren als monatlichen Zeitabständen" zufließenden Einkünfte ab dem Folgemonat auf den verbleibenden Bewilligungszeitraum aufgeteilt werden, liege ich mit meinen Zinseinkünften unter 30 €, muss also nichts nachzahlen. Die 50 € 'Bagatellgrenze' kommen noch dazu.

  • Hallo,


    denke mal es geht auch nicht vorrangig um die Zinsen, sondern um das Vermögen, welches dahinter steht!
    Und das hättest Du angeben müssen - gibt da so eine schöne Anlage für im Antrag (glaube "VM"). Und die musstest Du auch unterschreiben.


    Denke mal Du wirst ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bekommen, welches dann mit einem Bußgeld enden könnte...


    Mein "Vermögen" liegt unterhalb der Grenze des in meinem Lebensalter zulässigen "Schonvermögens" (Lebensalter in Jahren mal 150 €) . Dieses habe ich bei der Antragsstellung natürlich auch angegeben.

  • die versicherungspauschale von 30 euro hat mit zinseinnahmen nichts zu tun.
    ob da noch nicht gemeldete zinsen oder dividenen offen sind, ist egal. die werden schon von allein drauf kommen.
    da der jährliche freibetrag für zinsen und dividenden lediglich 50 € beträgt, wirst du wahrscheinlich für beide jahre je 50 euro zurück zahlen müssen.


    Was heißt denn: "die werden schon von allein drauf kommen"? Ist das der Glaube an die Allmacht der Behörden? Die kommen von allein auf gar nichts. Wenn Einkünfte aus 2009 vom Bundeszentralamt für Steuern nicht gemeldet worden sind, liegt eben nichts vor. Es ist mir sowieso schleierhaft, wieso Zinseinnahmen aus 2009 erst 2011 gmeldet werden. Laut § 45d EStG hätten diese schon bis März 2010 gemeldet werden müssen.

  • Hallo,


    denke mal es geht auch nicht vorrangig um die Zinsen, sondern um das Vermögen, welches dahinter steht!
    Und das hättest Du angeben müssen - gibt da so eine schöne Anlage für im Antrag (glaube "VM"). Und die musstest Du auch unterschreiben.


    Denke mal Du wirst ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bekommen, welches dann mit einem Bußgeld enden könnte...


    Ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren denn auch zu erwarten, wenn aus dem schuldhaften Versäumnis kein finanzieller Vorteil resultiert? Gibt es da Erfahrungen aus der Praxis?

  • Du solltest einfach alles angeben, was Du an Einkommen hast, dann gibt es auch keine Probleme. Bußgelder als solche gibt es nicht, u.U. werden Überzahlungen zurückgefordert bzw. mit künftigen Leistungen verrechnet.


    Wie sollen den unregelmäßige Kapitalerträge angegeben werden, wenn nicht feststeht ob, wann und in welcher Höhe diese anfallen? Im Antrag ist dies doch eigentlich noch nicht möglich. Kann mir da jemand weiterhelfen, damit ich in Zukunft alles richtig mache?

  • Welche Hilfe erwartest Du?


    Zitat

    Diese hatte ich tatsächlich nicht angegeben, da ich der - wie ich nun weiß irrigen - Auffassung war, dass dieser relativ geringe Betrag durch die monatl. Versicherungspauschale von 30,00 € sowie die jährliche Bagatellgrenze von 50,00 € abgedeckt sei und meinen ALGII-Leistungsanspruch ohnehin nicht mindern würde.


    Du solltest weniger spekulieren und einfach Deine Einkünfte melden, sobald sie sich auf Deinem Konto manifestiert haben. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • na träume mal weiter. nach deiner phantasie härre man also 12 mal 30 euro plus einmalig 50 euro, also 410 euro. es bleibt dabei, die 30 euro im monat gibt es nur wenn man richtig arbeiten geht.
    nicht ohne grund forscht ja die arge jetzt nach dem geld!


    Gut gerechnet! Genauso ist es nämlich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Alg-II-V ist hier ganz eindeutig. Sogar bei Minderjährigen in einer BG wird die Versicherungspauschale angerechnet. Hier muss im Unterschied zu volljährigen Erwerbsfähigen allerdings das Bestehen einer Versicherung nachgewiesen werden. (§ 6 Abs. 1 Nr.2). Bei Erwerbstätigen (Unterschied erwerbsfähig vs. erwerbstätig beachten) ist zusätzlich zur Versicherungspauschale noch "monatlich ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale" abzuziehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a)
    Und wenn die geplante Änderung durchkommt, dass statt der 50 € pro Jahr 10 € monatl. anrechnungsfrei bleiben, ist es sogar noch mehr: 360 € + 120 € = 480 €.
    Die ARGE forscht jetzt nach dem Geld, weil ich es nicht angegeben hatte. Das ist das ganze Problem. An meinem Anspruch auf den vollen Regelsatz ändert das nichts.
    Ich hatte nach praktischen Erfahrungen besonders in der Handhabung von Bußgeldfragen von Forumsteilnehmern gefragt die mehr, nicht weniger als ich wissen.

  • Welche Hilfe erwartest Du?


    Ich wollte einfach etwas mehr Klarheit, was in einem Bußgeldverfahren auf mich zukommen kann, genauer gesagt, ob sich die Jobcenter die Mühe überhaupt machen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn aus dem Fehlverhalten kein finanzieller Vorteil resultiert wie in meinem Fall. Das tatsächliche Verhalten der Jobcenter in der Praxis hat ja nur bedingt etwas mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und BA-Weisungen zu tun, wie nicht zuletzt die Fehlerquote von 50 % zuungunsten der Jobcenter in Sozialgerichtsverfahren im Rechtskreis Hartz IV belegt.


    Du solltest weniger spekulieren und einfach Deine Einkünfte melden, sobald sie sich auf Deinem Konto manifestiert haben. Mehr ist dazu nicht zu sagen!


    Das werde ich in Zukunft natürlich tun. Diesbezüglich hatte ich auch die Frage in die Runde gestellt, wie ich unregelmäßige Einkünfte überhaupt angebe, wenn bei Antragstellung noch nicht feststeht, ob, wann und in welcher Höhe sie anfallen.

  • na wenn du schlaumeier sowieso alles besser weist, warum fragst du denn hier im forum!


    nur mal so als kleiner tipp:


    es gibt einen unterschied zwischen erwerbseinkommen und sonstiges einkommen, wie z.b. zinsen, geschenke. lottogewinne u.s.w.


    steht alles im internet, brauchst du dir nur zu googeln.


    das hier kommt mir irgendwie bekannt vor::D:p;)


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld-alg-ii/174201-zinsen-angegeben.html


    jetzt wissen wir nun alle, woher du deine falschen antworten her hast.:o


  • Na sowas! Dieser Thread ist natürlich auch von mir angestoßen worden, mit einem wortgleichen Posting. Wie gesagt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe meine Erkenntnisse übrigens aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen im Original; dieses Forum hatte ich bemüht, um mich mit qualifitierten Usern über Erfahrungen aus der Praxis zu auszutauschen, die leider nicht immer mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.
    Noch einmal für Begriffsstutzige: Die Versicherungspauschale ist unabhängig von der Einkommensart, im Unterschied zur Werbungskostenpauschale. Hast Du die für die Berechnung des Einkomms allein maßgebliche Alg-II-Verordnung mal nachgelesen, statt nur wiederholt stumpf Behauptungen aufzustellen, ohne Belege anzuführen? Google die doch mal! Bist Du überhaupt Alg-II-Bezieher? Oder machst Du Dir nur einen Spaß daraus, uns dumm anzuquatschen?

  • du machst das, was viele fragesteller hier machen. von den mitunter unterschiedschiedlichen antworten die es gelegentlich gibt, wird sich diejenige genommen, die einem am besten passt. schließlich sagen die dort auch, dass es lediglich 50 euro sind.
    du gagegen rechnest dich reich, indem du dir einen gesamtzinsfreibetrag (mit angeblich neuer reglung) von 530 euro in die tasche phantasierst. übrigens: wenn ich drei prozent zinsen unterstelle, würde ich bei 530 euro zinseinnehmen auf 17700 euro vermögen kommen., bei zwei prozent wären es gar 26400!
    die arge wird dir schon zeigen, wo der hammer hängt. nicht ohne grund hast du ja de anhörung bekommen. einen schönen sonntag noch!:D

  • du machst das, was viele fragesteller hier machen. von den mitunter unterschiedschiedlichen antworten die es gelegentlich gibt, wird sich diejenige genommen, die einem am besten passt. schließlich sagen die dort auch, dass es lediglich 50 euro sind.
    du gagegen rechnest dich reich, indem du dir einen gesamtzinsfreibetrag (mit angeblich neuer reglung) von 530 euro in die tasche phantasierst. übrigens: wenn ich drei prozent zinsen unterstelle, würde ich bei 530 euro zinseinnehmen auf 17700 euro vermögen kommen., bei zwei prozent wären es gar 26400!
    die arge wird dir schon zeigen, wo der hammer hängt. nicht ohne grund hast du ja de anhörung bekommen. einen schönen sonntag noch!:D


    An Deinen Aussagen ist wie bisher alles falsch.


    1. Wer redet von 530 €? Nach der alten Regelung, die noch gilt - das habe ich ausdrücklich betont - sind es 410 € (50 € + 12 x 30 €), nach der geplanten Änderung 480 € (12 x 10 + 12 x 30).
    2. Die Versicherungspauschale gilt für alle Einkomensarten, ist aber natürlich nur bei zusätzlichem oder alleinigem Erwerbseinkommen auszuschöpfen, da, wie Deine Rechenspiele zeigen, ein Vermögen, das solche Zinsen abwirft, über der Schonvermögensgrenze (Lebensalter mal 150 €) läge. Bei mir geht'sja auch schließlich nur um rund 100 € Kapitalerträge im Jahr.
    3. Das Schreiben von der ARGE habe ich bekommen, weil ich die Zinsen nicht angegeben habe, nicht, weil sie unerlaubt hoch wären.


    Alle meine Aussgagen habe ich anhand der Alg-II-Verordnung belegt. Du hingegen stellst nur unbewiesene Behauptungen auf, die offenbar nur vom Hörensagen kommen. Ich habe mir überhaupt nur deswegen die Mühe gemacht, auf Deine substanzlosen Einlassungen zu reagieren, damit andere User nicht unnötig verunsichert werden. Jetzt reicht's mir aber.

  • Hallo!


    Also bei meinem geschiedenen Mann waren es vor zwei Jahren(2009) auch nur 50 Euro. Er musste damals von den 70 Euro Zinsen über 20 Euro zurück zahlen.
    Aber kann ja auch möglich sein, dass es inzwischen eine neue gesetzliche Reglung gibt.


    Petra

  • Danke für den tipp mit der neuen regelung bezüglich der 10 euro monatlich. Da habe ich hier folgendes gefunden:


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/aktuelle-aenderungen.html



    Zitat

    10 Euro Grenze


    Einnahmen, die 10 Euro innerhalb eines Kalendermonats 10 nicht übersteigen, sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo nicht anzurechnen. Bisher wurden Beträge von 50 Euro pro Jahr nicht angerechnet.


    Also erhöht sich der jährliche Zinsfreibetrag bei monatlicher Auszahlung von 50 auf 120 euro.


    Aber es bleibt dabei, zinsen sind sonstige einkünfte:


    Dazu steht hier folgendes:


    http://www.aufenthaltstitel.de/alg2vo.html


    Zitat

    § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
    (1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,


    also wenn du es jetzt immernoch nicht verstehen solltest, dann gebe ich dir in allen punkten recht.:D
    ich bin mit meinenkräften am ende!:mad: :p ;)