Grundrenten zählen nicht zum Einkommen

  • hallo zusammen,
    es heißt Grundrenten gehören nicht zum Einkommen,aber wurden bei Bekannten angerechnet,das widerspricht sich eigentlich.Meine Bekannten haben einen Antrag für Ergänzung gestellt,es wurden die Frührenten angerechnet,und die Ergänzung,war deswegen auch nicht sehr hoch. Nichtmal Mehrbedarf wzrde angerechnet,das wird bei Arbeitnehmern die auch Austocken müssen,berücksichtigt.Ich kann es schon verstehen,das Arbeitnehmer Mehrbedarf beantragen und auch berücksichtigt werden,aber dann soll man den Rentnern wenigstens ein Ticket als Mehrbedarf und 10.-€ für den Arzt geben.Finde sowieso das man Hartz IV abschaffen soll und dafür Bürgergeld für alle,dann wäre es gerechter.

  • Hallo angela


    Zitat

    es heißt Grundrenten gehören nicht zum Einkommen


    Wer sagt denn sowas?


    Auch ein Mehrbedarf wird nicht einfach mal so unters Volk gestreut. Hier kannst Du Dich mal informieren:


    ]§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
    (1) Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind.
    (2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
    1.
    in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
    2.
    in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.
    (4) Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
    (5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
    (6) Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
    (7) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs nach den Absätzen 2 bis 5 darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.

  • hallo zusammen,


    Hallo,


    Zitat

    es heißt Grundrenten gehören nicht zum Einkommen,aber wurden bei Bekannten angerechnet,das widerspricht sich eigentlich.Meine Bekannten haben einen Antrag für Ergänzung gestellt,es wurden die Frührenten angerechnet,und die Ergänzung,war deswegen auch nicht sehr hoch.


    Das sind eher vom Grunde her Angelegenheiten, die sich auf Lebensumstand und Art der beantragten Ergänzungsleistungen beziehen. Natürlich müssen auch Grundrenten zunächst mal berückstichtigt werden,
    damit überhaupt erst einmal ermittelt werden kann, ob und wie viel Zuschuss geleistet würde.


    Bei erwerbsunfähigen Personen hieße der anzurechnende Rentenbetrag allerdings nich Einkommen, sondern es wären Lohnersatzleistungen oder Leistungen von anderen Leistungsträgern.
    Unterm Strich wäre das also zusammengenommen die Summe, die ein erwerbsfähiger Mensch im ALG II - Bezug zum Leben hätte. ( RL + KDU )
    Notwendige Pflichtversicherungen wie PV und KV zahlt der Rentner von seiner Rente, das würde dann bei der Berechnung der Aufstockung berücksichtigt. Beim ALG II zahlt die ArGe diese Grundbeiträge.


    Zitat

    Nichtmal Mehrbedarf wzrde angerechnet,das wird bei Arbeitnehmern die auch Austocken müssen,berücksichtigt.


    Das wäre bei Arbeitnehmern dann auch Mehrbedarf, der auf die Ausübung der Tätigkeit bezogen ist.
    ( z.B.Mobilitätsbeihilfe )


    Zitat

    Ich kann es schon verstehen,das Arbeitnehmer Mehrbedarf beantragen und auch berücksichtigt werden,aber dann soll man den Rentnern wenigstens ein Ticket als Mehrbedarf


    Arbeitnehmer bekommen es auch nur gegen Vorlage von Quittungen, ansonsten bliebe Rentnern wie komplett Erwerbslosen nur die Frage, ob es sogenannte Sozialtickets gibt.
    Das sind reguläre ABO - Tickets, die in manchen Regionen an Empfänger von Transferleistungen vergünstigt ausgegeben werden
    So etwas wäre dann noch nicht mal unbedingt an Ausübung einer Beschäftigung gebunden, sondern wäre eine Kooperation zwischen örtlicher ArGen und dem ÖPNV.



    Zitat

    und 10.-€ für den Arzt geben.


    Bekommen auch ALG II - Empfänger nicht ohne nachweisbare Begründungen.
    ( Siehe @Gawains Auszug aus den Statuten )


    Zitat

    Finde sowieso das man Hartz IV abschaffen soll und dafür Bürgergeld für alle,dann wäre es gerechter.


    Das könnten wir uns Staat eher dann leisten, wenn auch genügend Beitrag in die SV gezahlt werden könnte. Eine sinnvolle Forderung wäre dann zunächst mal unbedingt Equal Pay bei Leiharbeit und anderen kritischen Branchen ab dem 1 Monat. Dann können nicht lediglich einige wenige Unternehmer abschreiben und schönrechnen, sondern die breite Masse würde Milliarden mehr an Abgaben in die Solidarkassen spülen.


    Auch eine Menge sogenanner Aufstocker würde damit entfallen, weil sie dann wider durch ihrer Hände Schaffenskraft den eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnten.
    Es würde dann auch weniger Rentner geben, die von ihrer Rente zumindest einen bescheidenen Lebensabend genießen könnten und nicht nach 40 Jahren Maloche immer noch zusätzlich zum Amt gehen müßten.


    Somit bliebe widerum mehr für Diejenigen, die z.B. durch Schicksalsschlag frühzeitig erwerbsunfähig wurden.


    ...u.s.w.


    mfg


    allo