Freibetrag, Ek Bereinigung, V. Pauschale:Hilfe

  • Hallo, ich brauch mal Hilfe. Mein Mann ist letztes Jahr verstorben und mein Sohn 11 Jahre und ich erhalten Hinterbliebenenrente. Da beides zusammen nicht einmal 600€ beträgt musste ich bei der ARGE zusätzlich Hartz 4 beantragen. Mein Sohn erhält außerdem Wohnbeihilfe. Ich erkundigte mich bei meiner SB ob ich etwas dazu verdienen darf und sie sagte 100€ sind anrechnungsfrei. Da ich seit Dezember eine Nachhilfe für meinen Sohn benötige, er ist in der Schule abgestürzt, die mich 100€ im Monat kostet, habe ich im Januar zwei 50€ Jobs angenommen um die Kosten abzufangen. Beide Jobs sind bei ARGE und Minijobzentrale gemeldet.In den einen Job habe ich 50€ in den anderen Job 30€ im Januar verdient, ab Februar für beide je 50€. Nun bekam ich einen Anhöhrungsbogen in dem eine Rückzahlung von 60€ für Januar und Februar gefordert wurde. Auf meine Nachfrage sagte man mir, das ja schon 30€ Versicherungsbeitrag von meiner Rente bereinigt wurden. Ich verstehe gar nichts mehr. Freibetrag, Versicherungspauschale, Einkommensbereinigung ich blicke da nicht mehr durch. Kann mir jemand einen Rat geben? Ob das alles seine Richtigkeit hat. Selbst wenn die Aussage des Sachbearbeiter stimmt und 30€ Freibetrag schon von der Rente abgezogen wurden, dürfte ich dann noch 70€ monatlich dazu verdienen?

  • Hallo Angy,


    Du darfst € 100 dazuverdienen, ohne dass Dir das Amt etwas abziehen oder zurückfordern kann. Allerdings zählt auch Deine Rente als anrechenbares Einkommen, wodurch es zu einer Überzahlung hat kommen können.
    Um hier Beträge nennen zu können, fehlen leider die Angaben über die Höhe der Rente, die an Dich gezahlt wird.