[u25] eigene Wohnung, muss ich zurück zu Eltern?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,



    ich habe wie ja schon so viele ne Frage zur eigenen Wohnung unter 25.



    Also meine Situation ist folgende:



    Ich bin 22 Jahre alt und im April 2010 wegen meines Studiums zuhause ausgezogen. Bisher konnte ich die Miete dank Bafög bezahlen.
    Nun werde ich aber zum 28.02.2011 exmatrikuliert, da ich eine Prüfung mehrfach nicht bestanden habe.


    Ich möchte dann aber im September einen anderen Studiengang beginnen.



    Nun habe ich erstmal Hartz 4 beantragt, man wollte mir aber im Amt keinerlei Auskunft geben, ob mir auch was zustehe. Mir wurde nur gesagt, ich solle den Antrag ausfüllen und die Antwort abwarten, was wohl 6-8 Wochen dauern werde.


    Im Internet habe ich dann gelesen, dass wenn man bereits eine eigene Wohnung besitzt, bevor man Alg2 beantragt, einem dann auch die Miete plus Regelsatz gezahlt wird, obwohl ich eben noch unter 25 bin.
    Also damit meine ich auch, dass das Einkommen meiner Eltern nicht angerechnet wird.
    Im Hartz 4 -Antrag ist auch lediglich nach deren Name und den Kindern gefragt, nicht nach dem Einkommen.



    Meine Frage ist nun, ob mir nun wirklich was zusteht oder nicht, oder zumindest nicht der volle Regelsatz, weil meine Eltern mit einbezogen werden könnten.


    Ich möchte nun ja nicht zwei Monate auf die Antragsbearbeitung warten. Wenn ich nichts bekomme, muss ich ja die Wohnung kündigen. Dazu kommen auch noch drei Monate Kündigungsfrist. Alles in allem müsste ich dann für fünf Monate Miete zahlen, und das nahezu ohne Einkommen.



    mfg
    Schmucus

  • Hallo Schmucus,


    eine Vorab-Zusage ob Du nun Hartz IV bekommen wirst oder nicht, kann hier niemand machen. Auch das Einkommen der Eltern spielt dahingehend eine Rolle, ob sie für Dich Unterhalt bezahlen können. Zusammen mit dem Kindergeld und eventuellen Wohngeld läßt es sich vielleicht gar vermeiden, Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
    Zwingend zurück zu den Eltern musst Du nicht, die müssen Dich ja auch nicht mehr aufnehmen!

  • Für die Antragsabgabe ist das erst einmal nicht relevant, aber im Zuge der Antragsbearbeitung wird man Dich auffordern Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern zu erheben.
    Ist doch klar, dass der Staat erst dann bezahlt, wenn alle anderen Möglichkeiten mehr oder minder erfolglos ausgeschöpft wurden. Du bist U25 und deshalb sind für Dich in 1. Linie die Eltern zuständig (barunterhaltspflichtig).

  • Es wäre in Deinem Fall auch besser, wenn Du von Unterhalt + Kindergeld + Wohngeld die Zeit bis zum Studienbeginn im September überbrücken könntest, denn mit Hartz IV musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  • Naja, also das mit dem Unterhalt fällt wohl weg, meine Eltern werden mir nicht mehr als das Kindergeld überweisen.


    Aber mit Wohn-, Kindergeld und MInijob lässt es sich vielleicht auch ganz gut leben. Werd mich dann heute auch nochmal mit dem Thema Wohngeld auseinandersetzen.



    Achja, und das ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss bei Hartz4, stört mich jetzt auch nicht. Ich würde ja auch arbeiten gehen wenn sich da was ergibt. Oder hat das eventuell noch andere Nachteile?

  • Zitat

    meine Eltern werden mir nicht mehr als das Kindergeld überweisen.


    Nicht was sie überweisen wollen, sondern was sie vom Gesetz her überweisen müssen, ist hierbei relevant.


    Zitat

    Oder hat das eventuell noch andere Nachteile?


    Nur den, dass Dir die Leistungen wieder gestrichen werden, wenn man Dich vermitteln kann und Du die Arbeitsaufnahme verweigern solltest.


    Ja, check das mal mit dem Wohngeld; untenstehend ist ein Link zu einem Wohngeldrechner. Alternativ dazu steht ja einem Antrag auf Hartz IV nichts im Wege.