Umwandlung zur Altersvorsorge

  • Hallo,


    mir soll als Hartz IV-Empfängerin (solo, Mieterin) eine Summe Geld von außen als einmalige Zahlung zufließen.
    Ziel ist es, diese Summe NICHT zu "verfressen", sondern als Bestandteil der Altersvorsorge zu nutzen.


    Meine Fragen:


    1. ist das Einkommen oder Vermögenserhöhung?
    2. Wie wird angerechnet (oder auch nicht) wenn das Vermögen nach Zufluss des Geldes
    a, innerhalb des Schonvermögens liegt (Einkommensanrechnung?)
    b, über dem Schonvermögen liegt.
    3. Kann ich mein Einkommen in Vermögen für Altersvorsorge unschädlich umwandeln, OHNE dass Verwertungsausschluss erfolgt (Grenzen Schonvermögen Altersvorsorge bei weitem nicht ausgenutzt)
    4. Wenn nein, bei welchen Anlageformen ist ein Verwertungsausschluss möglich (außer LV, RV)?


    Bitte NICHT Riester-Anlagen diskutieren!


    Hoffe, mir kann jemand helfen.
    Danke.

  • 3. Kann ich mein Einkommen in Vermögen für Altersvorsorge unschädlich umwandeln, OHNE dass Verwertungsausschluss erfolgt (Grenzen Schonvermögen Altersvorsorge bei weitem nicht ausgenutzt)
    4. Wenn nein, bei welchen Anlageformen ist ein Verwertungsausschluss möglich (außer LV, RV)?


    Bitte NICHT Riester-Anlagen diskutieren!


    Hoffe, mir kann jemand helfen.
    Danke.


    Kann man meines Wissens nicht, alles was zufließt, wird als Einkommen angerechnet. Die Grenzen für Schonvermögen (Altersvorsorge) gelten doch nur mit Verwertungsausschluss. Und selbst dann ist es die Nicht-Anrechnung meines Wissens eine KANN-Bestimmung.