Überschüssiges Kindergeld bei KinderWG

  • Hallo,


    lebe mit meinen Kindern allein und sollte bzw. habe Kinderwohngeld beantragt und bekommen. Das überschüssige Kindergeld wurde bei mir in Abzug gebracht. Da in den Regelsätzen der Kinder diverse Kosten nicht berücksichtigt sind, Kinder aber auch Wünsche, Hobbys und div. Kosten der Schule (Klassenkasse, Hort, Ausflüge usw.) anfallen, interessiert es mich einfach mal:


    Gibt es irgendwo eine Anweisung das Kinder die KinderWG zusätzlich zum KG und UH bzw. UVG erhalten und mit Eltern im ALG II- Bezug leben auch leben müssen, als ob sie im ALG II-Bezug stehen? :confused:


    Vielen Dank


    MaPaSo

  • ich verstehe die frage nicht. ihr seit natürlich eine bedarfsgemeinschaft. daher wird das den kindern zufließende Geld natürlich als einkommen gewertet. wolltest du jetzt , dass die kinder ihre eigene wohngemeinschaft innerhalb eures familienverbandes bilden?

  • Hallo Lacki,


    nein wir waren in der betreffenden Zeit keine Bedarfsgemeinschaft sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft. Die Kinder waren zu der Zeit nicht im ALG II Bezug (herausgefallen durch KG, UVG und KWG). Ich habe irgendwo gelesen das ein Richter an einem SG (weiß leider nicht welches) einem Kind( Azubi) gesagt, hat das es nicht wie ein ALG II - Kind leben müsse.


    MaPaSo

  • ob Arbeitseinkommen oder sontiges Einkommen, spielt beim Kinderwohngeld eine untergeordnete Rolle. Durch dieses Einkommen und das Kinderwohngeld sind die betreffenden kinder ja auch dem ALG II- Bezug heraus. Daher macht es in meinen Augen keinen Unterschied, egal ob ein z.B. 17 jähriger Azubi oder ein 11 jähriges Schulkind. Beide Kinder sind aus dem Bezug raus und leben mit den Eltern in einer HG. Dementsprechend denke ich kann man die Aussage des Richters auch auf ein 11 jähriges Kind anwenden.


    Vielleicht kann ja noch jemand anderes seine Meinung kund tun.

  • Zitat

    Dementsprechend denke ich kann man die Aussage des Richters auch auf ein 11 jähriges Kind anwenden.


    Ich glaube, hierbei wird vergessen, dass ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern NICHT in jener Art Haushaltsgemeinschaft leben kann, indem sein Überhangeinkommen anrechnungsfrei bliebe.
    Das Ganze ist doch nur dazu da, um die Statistiken zu schönen, damit weniger Kinder in Hartz IV leben.

  • Hallo Gawain,


    mein Gedankengang geht eigentlich soweit, das es heißt das das von den Kindern nicht benötigte Kindergeld bei den Eltern in Abzug gebracht werden darf.
    Nur wie setzt sich das nicht benötigte Kindergeld wirklich zusammen. Denn in den Regelsätzen der Kinder sind z.B. die Beiträge zur Klassenkasse, Ausflüge und andere Schulveranstaltungen, Busticket, Vereinsbeiträge usw. nicht enthalten. ( Die Liste könnte noch weiter geführt werden.)
    Ich beziehe mich dabei expliziet auf den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2010.

  • Zitat

    Nur wie setzt sich das nicht benötigte Kindergeld wirklich zusammen


    Tut mir leid, ich kann Deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Von einem Zusammensetzen kann man doch in diesem Fall nicht reden, das bezieht sich doch ausschließlich auf die Regelsätze für Erwachsene.

  • Vielleicht kommen wir Deinem Anliegen näher, wenn Du einfach mal sagst, was Du gerne anders haben möchtest.


    Nur zum Verständnis: Für Kinder gibt es keine Regelsätze, sie bekommen bei Hartz IV Sozialgeld, welches prozentual je nach Alter vom Regelsatz der Eltern abgeleitet wird. Was darin nicht enthalten ist, regelt §23 SGB II (Abweichende Erbrinbgung von Leistungen) wie z.B. Kosten für mehrtägige Klassenfahrten usw.

  • Ok dann sagen für für die Kinder 7-13 Jahre nicht Regelsatz sondern Regelleistung. Diese Regelleistung beträgt 70 % von der Regelleistung eines Volljährigen (egal ob Sozialgeld oder nicht).
    In der 100 % Regelleistung sind nicht eingeschlossen z.B. Beiträge in die Klassenkassen (Schule), Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Gebühren für Unterrichtsstunden (bezügl. Hobby's), Kopiergeld der Kinder an den Schulen ( je Kind je Halbjahr 10,00 €), Schulklasse gehts in Theater sind mal so nebenbei 8,00 € je Kind, Busticket für den Schulweg (Monatkarte 28,00 € je Kind), Besuch der Schulklasse im Museum (Pflichtveranstaltung), Hortgebühren für Kind in der Grundschule usw. usf.
    Das sind alles Kosten die in der Berechnung der Regelleistung keine Berücksichtigung gefunden haben und auch jetzt noch nicht wirklich Berücksichtigung finden.
    Da meine und auch andere Kinder, in Familien wo die Eltern im ALG II - Bezug stehen, durch ihr Einkommen ( Kindergeld, Unterhalt, von mir aus auch Lohn aus "Ferienjobs") + beantragtes und bewilligtes Wohngeld, aus dem Bezug des ALG II gefallen sind, sollten diese Kinder ja erstmal ihre Kosten abdecken und dazu gehören für mich eben auch die von mir genannten Kosten. Sollte dann noch Kindergeld über bleiben, das dann nur dieser Restbetrag zur Anrechnung bei den Eltern kommt.

  • deine phantasie möchte ich haben. das würde ja im umkehrschluss bedeuten, dass jeder säugling, sofern er kindergeld und einen höheren unterhalt bekommt, seine eigene wohngemeinschaft bilden könnte.
    man muss schon sehr viel zeit haben, um sich so etwas auszudenken. aber mal eine interessante interpretation des sgb2!

  • Es ist vollkommen klar, dass man seinen Kindern vieles nicht bieten kann, wenn man ALG II bekommt. Da bist Du nicht alleine, aber man kann dies nicht alles vom Staat einfordern, schließlich leben wir hier weder im Paradies noch im Schlaraffenland.
    Mein lieber Herr Gesangverein :eek:

  • Guten Morgen,


    ich find es Klasse das Ihr beiden mich jetzt hier für eine haltet, die den Staat abzocken will. Super !!!!!


    Leute nein das will ich nicht!!!!!!


    Der Staat hat, aber um die Kinder aus der Statistik zu haben, das Kinderwohngeld erfunden. Die ersten Monate konnten diese Kinder die Versicherungspauschale vom überschüssigen Kindergeld abziehen. Wurde natürlich zu gunsten des Staates schnell geändert.


    Ich habe mich dieser Regelung, so wie sie ist, abgefunden. Auf Grund der Äußerung des Richters vom SG, kamen bei mir diese Überlegungen. Ich denke das es eigentlich egal ist, wie sich das Einkommen der Kinder zusammen setzt, welche aus der BG gefallen sind.
    Ganz unabhängig davon, haben sämtliche Kinder im ALG II Bezug etliche Kosten zu tragen, die nicht in der Regelleistung für Kinder und schon gar nicht nicht in der vollen RL für Erwachsene enthalten sind bzw. waren.


    Der tolle Vorschlag von der Uschi v. d. Leier ist doch nur reine Propaganda.


    Achso falls jetzt noch jemand denkt ich würde mich in der soziale Hängematte ausruhen .... Nein ich gehe arbeiten !!!!!! Leider reicht mein Verdienst nicht für meine beiden Kinder und mich aus ALG II raus zu kommen.


    Wünsche euch einen schönen Samstag. Fahre jetzt mit meinen beiden zum schwimmen.

  • Deine Beiträge hier sind eine "Klageschrift" und nichts wobei man Dir helfen könnte. Das bzgl. der Kinder noch immer Vieles im Argen liegt und es ohne Einschränkungen nicht geht, ist hier allseits bekannt. Ich unterstelle Dir keine Abzocke, aber scheinbar möchtest Du Deinen Kindern einen etwas besseren Lebensstandard bieten, für den DU einfach zu wenig verdienst.


    Zitat

    Fahre jetzt mit meinen beiden zum schwimmen.


    Na geht doch! :)