Mitwirkungspflicht bei Nebeneinkommen mit ALG 1

  • Seid gegrüßt :)


    ich beziehe ALG 1 und gehe nebenbei auf 400 Euro Basis arbeiten. Wie von der Agentur für Arbeit vorgeschrieben habe ich meinem Arbeitgeber die "Bescheinung über Nebeneinkommen" ausgehändigt, damit ich sie zum 15. des Monats wieder bei der Agentur abgeben kann. Nun tut sich mein Arbeitgeber aber leider ziemlich schwer mit dieser Bescheinigung und seit über einer Woche vertröstet man mich damit, dass ich diese Bescheinigung bald erhalten werde.
    Mich würde nun mal interessieren, was ich ich denn noch so als Mitwirkungspflicht tun kann, damit die Agentur mir das ALG 1 nicht sperren kann.
    Bis jetzt habe ich die Agentur über alles informiert. Ist das eigentlich richtig, dass ein Arbeitgeber rechtlich mit keinen Konsequenzen rechnen muss, wenn er die Bescheinigung nicht ausstellt?
    Was kann ich denn noch machen, um der Agentur meine Mitwirkungspflicht erkenntlich zu machen?


    Hatte von Euch auch schon mal dieses Problem? Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könntet.


    Vielen Dank und viele Grüße
    von carodina

  • Hallo Kitty121 :)
    ich hatte auch schon daran gedacht eventuell sonst meine Abrechnung bei der Agentur vorzulegen, aber leider habe ich auch noch keine Arechnung bekommen. Das einzigste was ich anbieten könnte wäre mein Schichtplan, damit man sieht, wieviel Stunden ich gearbeitet habe und meinen Kontoauszug, wo man den Verdienst sehen kann. ich weiß aber nicht, ob das für die Agentur in Ordnung wäre.


    Viele Grüße von carodina