zweite schwangerschaft, aber welche ansprüche bei alg II?

  • mein sohn kam im februar 2010 zur welt, jetzt bin ich wieder schwanger(17te woche)
    den monatlichen mehrbedarf kriege ich schon.


    bei der ersten schwangerschaft konnte ich ja geld für umstandsmode und erstausstattung beantragen. heute habe ich gelesen, dass das aber auch nur ein mal geht. also für eine schwangerschaft/geburt.


    mein problem jetzt:
    1.ich habe noch umstandsmode für den winter, brauche aber welche für frühjahr/sommer
    2. kinderwagen(kombikinderwagen),bett, etc... braucht unser 13-monate alter sohn noch...


    kann ich die leistungen wirklich nicht beantragen, oder sollte ich es vielleicht doch schriftlich machen mit der gegebenen begründung?