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  • Hallo zusammen!


    Habe m. E. einen interessanten Fall:


    Meiner lieben Freundin,alleinerziehende Mutter von 2 schulpflichtigen Kindern, ist folgendes passiert:


    Zeitraum: Oktober 2008 bis Anfang März 2009 Anspruch auf ALG 2
    Bedingt durch Trennung vom Ehemann im Okt. 08 Anspruch auf ALG2, übersteigt jetzt die Mietobergrenze. ALG2 teilt ihr mit, dass sie sich spätestens im März 2009 eine neue Wohnung suchen muss oder die Miete wird nur noch bis zur Mietobergrenze übernommen. Logisch!


    Zeitraum: 05.März 2009 bis Ende Juli 2010
    Glücklicherweise bekam sie einen neuen Job.


    Zeitraum: 01. August bis 30. März 2011
    Anspruch auf ALG1


    ab 31. März 2011 Anspruch auf ALG2
    Hier kommt nun das Problem:
    Das Amt übernimmt ab 30. März 2011 nicht die volle Miete, mit der Begründung, dass sie für den Zeitrum Okt. 08 - März 09 die erhöhte Miete erhalten habe und sie deshalb jetzt! keinen Anspruch auf die volle Übernahme hätte. Ist das rechtens? Sie hat doch von März 09 - März 11 ihre Miete komplett alleine bezahlt. Sie hatte in dieser Zeit keinen Anspruch auf ALG2.
    Ihr Sachbearbeiter hat wohl auch seinen Chef gefragt, da er sich selber auch nicht sicher war.


    Sollte ich persönlich jetzt auch arbeitslos werden, kann mir denn das selbe passieren? Im Jahr 2006 war auch meine Miete zu hoch, wurde 6 Monate übernommen, anschließend dann nur bis zur Mietobergrenze. Bin ich dazu verpflichtet, mir jetzt schon vorsichtshalber eine günstigere Wohnung zu suchen, falls ich wieder in Hartz 4 rutschen sollte? Seit Anfang 2007 bin wieder voll im Berufsleben und das soll natürlich aus so bleiben!:)


    Na ja, wichtiger ist erst mal meine Freundin. Unabhängig davon, ob das Amt die Miete übernimmt, möchte sie sich eh eine neue Wohnung aus persönlichen Gründen suchen.


    Wäre aber trotzdem um eine Antwort dankbar!


    Liebe Grüße
    Daniela

  • Genau weiß ich das auch nicht aber ich denke das sie ja durch den bezug von ALG2 damals wußte das die Wohnung zu groß bzw zu teuer ist und eben bereits 6 Monate die Miete übernommen wurde und von daher eine erneute Übernahme von 6 Monaten nicht möglich ist.

  • Diese 6 Monate sind ja dazu da, um dem Leistungsbezieher eine angemessene Frist zu setzen, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Da Deine Freundin zwischenzeitlich gearbeitet hat, hatte sich ein Umzug erledigt.
    Nun wären diese 6 Monate vom Jobcenter wieder einzusetzen, es sei denn, Deine Freundin hätte (z.B. durch einen befristeten Arbeitsvertrag) gewusst, dass sie nun wieder in Hartz IV fallen würde.

  • Vielen Dank für die Informationen.


    Das Arbeitsverhältnis war kein unbefristetes AV. Dennoch denke ich, dass das nicht der Maßstab sein kein. So wurde es auch nicht vom Amt begründet, denen lag diese Info (befristet/unbefristet) überhaupt nicht vor.
    Auch konnte Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages noch nicht wissen, wie lange das AV andauert, wurde 2 mal verlängert.


    Na ja, wahrscheinlich liegt es wirklich im Ermessen des Sachbearbeiters.


    Wenn sie Glück hat, dann kann sie morgen vielleicht einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann hat sich die Geschichte bis auf weiteres erst mal erledigt.


    ganz feste *daumendrücken* angesagt!


    :)