EU-Arbeitsmarktöffnung

  • Ich war Montag im Jobcenter. Dort sagte mir mein Berater, das die Mitarbeiterzahlen bis zum Sommer um 30% erhöht werden, weil so viele Arbeitslose aus dem Ausland, besonders aus Russland und Polen kommen. Ich soll noch schnell einen Führerschein machen, weil sonst das Geld knapp wird egen der vielen ausländischen Arbeitslosen, die ab Mai herkommen.


    Das EFA gibt es wirklich, habe ich im Internet gelesen.


    Auf der Seite Kanzlerin direkt äußert sich Frau Merkel dazu mit "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist innerhalb der Union gemäß Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise in der EU (AEUV) gewährleistet. Sie gibt Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht,
    - sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
    - sich zu diesem Zweck in der EU frei zu bewegen;
    - sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
    - nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben.".
    Unter "Europäisches Führsorgeabkommen" steht in Wikipedia: "Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), als Vertrag 014 von den Mitgliedern des Europarates am 11. Dezember 1953 in Paris unterzeichnet, trifft eine Regelung für den Bezug von Fürsorgeleistungen von Staatsangehörigen, die sich legal im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren, die in der jeweils geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.


    Für den Bezug von Sozialhilfe in Deutschland bedeutet dies, dass legal in Deutschland lebende Ausländer aus einem Staat, der dieses Abkommen unterzeichnet haben, Deutschen rechtlich gleichgestellt sind.". Im Sozialgesetzbuch steht dazu: "§ 7 Abs 1 SGB II
    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    Ausgenommen sind

    2. Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen, … ."


    Von meinem Berater habe ich diese Quellenangaben. Dann hat er also Recht oder?

  • träum mal weiter. dann würden millionen kommen! unsere bundesregierung hat zwar einen schatten, aber so doof sind die nun wieder auch nicht. allerdings halten sich in den ländern in der tat hartnäckig gerüchte, dass man in deutschland das große geld machen kann, ohne dafür einen finger krumm zu machen.


    zitat von awain


    Zitat

    3) Was machen wir mit den entvölkerten europäischen Gebieten?


    unsere deutschen hartz4-empfänger umsiedeln!

  • Die Neue


    Was schließen wir daraus? Dein Berater hat es auch nicht begriffen, worum es geht :D.


    Nochmal:
    Es darf sich hier jeder der besagten Personengruppe um Arbeit bewerben, aber es kann niemand davon nach Deutschland einreisen, um hier Hartz IV zu beantragen!

  • Gawain


    Ist das Deiner Meinung nach Unsinn was Frau Merkel gesagt hat? Sie meinte (s.o.), jeder könne sich in Deutschland aufhalten und arbeiten. Dann sind die Ausländer, die hier leben und arbeiten wollen doch den Deutschen gleichgestellt? Alles andere wäre doch Diskriminierung.

  • Das ist schon korrekt, was Frau Merkel da gesagt hat, Du hast es nur nicht richtig verstanden, vermute ich. Wenn beispielsweise ein Bulgare hier in Deutschland arbeiten möchte, dann darf er sich zum Zwecke der Arbeitssuche auch hier aufhalten. Allerdings muss er den Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten und nicht wie Du meinst von Hartz IV.

  • Hy,


    die MEISTEN werden sich jedoch auf diesen


    Zitat

    Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht,
    - sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
    - sich zu diesem Zweck in der EU frei zu bewegen;
    - sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
    - nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben.".
    Unter "Europäisches Führsorgeabkommen" steht in Wikipedia: "Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), als Vertrag 014 von den Mitgliedern des Europarates am 11. Dezember 1953 in Paris unterzeichnet, trifft eine Regelung für den Bezug von Fürsorgeleistungen von Staatsangehörigen, die sich legal im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren, die in der jeweils geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.


    abschnitt berufen und wahrscheinlich RECHT bekommen.

  • Da kann man nur hoffen, dass der einen Hälfte von arbeitsuchenden EU-Bürgern vorzeitig das Geld ausgeht und die andere Hälfte keine Arbeit findet. Wenn dann die Grenzbesetzung durch die Hartz IV-Empfänger abgeschlossen ist, kommt so schnell keiner mehr herein :D

  • EU-Ausländer, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland befinden, haben keinen
    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Erst wenn sie den Status eines Arbeitnehmers
    haben, erhalten sie aufstockende Hartz IV-Leistungen zu ihrem Arbeitslohn, sofern
    dieser nicht Existenzsichernd ist. Allein das wird dann schon teuer genug, denkt man an die bei denen traditionell großen Familienverbände.

  • Dann hat mein Berater im Jobcenter also doch Recht? Das wäre eine Katastrophe.
    Ich war heute wieder bei ihm, weil ich einen Bildungsschein abgeholt habe. Er hat sich verabschiedet, weil zum 01.05.11 zwei neue Abteilungen wegen der vielen neuen Arbeitslosen aus dem Ausland gegründet werden. Ich meine, der denkt sich das doch nicht aus. Der ist ganz nett, hat mir sogar gesagt, ich soll mir noch schnell die Bewerbungskosten auszahlen lassen, weil dort das Geld nicht bis Ende des Jahres reicht.

  • EU-Ausländer, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland befinden, haben keinen
    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Erst wenn sie den Status eines Arbeitnehmers
    haben, erhalten sie aufstockende Hartz IV-Leistungen zu ihrem Arbeitslohn, sofern
    dieser nicht Existenzsichernd ist. Allein das wird dann schon teuer genug, denkt man an die bei denen traditionell großen Familienverbände.


    Wenn jemand in Deutschland arbeiten will, muss er hier auch leben, sonst kann er nicht hier arbeiten. Wer hier lebt, kann dann doch auch Hartz IV kriegen, wenn er kein Geld hat? Selbst wenn hier jemand aus Russland herkommt um für 2 € pro Stunde zu arbeiten, ist er hier zum arbeiten und will dann auch hier leben, sonst kann er hier nicht arbeiten. Das gehört doch alles zusammen. Wer sagt denn, dass jemand von dort herkommt, um abends wieder nach Moskau zu fliegen???


    Der bekommt dann sicherlich die Wohnung wie wir bezahlt, Kaution und Möbelgeld sowie Essenszuschuss.

  • Hartz 4 ist keine Sozialhilfe, sondern eine Unterstützung zur Arbeitssuche. Aufgrund Fürsorgeabkommen und EU-Andtidisriminierungsgesetzten dürfen hir keine EU-Bürger benachteiligt werden. Gibt ja die Fälle, wo der Griche 2 Monate in De gearbeitet hat und ihm erst Hartz 4 verwehrt wurde. Nach Eu-Gericht hat er sofort und unbegrenzten Anspruch. In der Realität wird das wahrscheinlich so aussehen, dass EU-Bürger nachweisen müssen (in Form von Bewerbungen etc.) das sie hier zur Arbeitssuche sind. Also wenn ich armer Bulgare wäre, und in De mehr Geld als Grundsicherung für die Arbeitssuche bekommen, als in Bulgarien der Durschnittsverdienst, würde ich nahc De auswandern...
    Das hat Frau Merkel und die anderen Gutmenschen aber noch nicht so richtig registriert