Überprüfungsantrag und Steuernachzahlung

  • Hallo,



    kann mir jemand sagen, ob:


    1. die Frist für einen Überprüfungsantrag jetzt wirklich ab 1.4. auf ein Jahr reduziert wurde? Ich habe dazu im Internet nichts gefunden, bzw. nur bei Wikipedia einen kurzen Eintrag, dass das JobCenter nur bis zu einem Jahr zu einer Rückzahlung verpflichtet ist... Das heißt meiner Auffassung nach aber nicht, dass man es für länger zurückliegende Zeiträume nicht auch versuchen kann - weiß jemand Näheres?


    2. Weiß jemand, ob Steuerrückerstattungen, die aus Erwerbseinkommen resultieren, nur einen Freibetrag von 30 Euro haben? Oder müsste der Freibetrag für Erwerbseinkommen (100 Euro plus 20 %) auch hier gelten? Immerhin wurde das Geld ja selbst erwirtschaftet.



    Vielen Dank im Voraus,


    scarabäus

  • Zitat

    Oder müsste der Freibetrag für Erwerbseinkommen (100 Euro plus 20 %) auch hier gelten?


    das gilt nur, wenn man arbeitet! du willst also geld fürs nichts zun?
    genau deine antwort bei den zinsen. 30 euro im monat ist natürlich quatsch. 50 euro im jahr und wenn die zinsen monatlich ausgezahlt werden, dann sind es 10 euro anrechnungsfrei.

  • Also,


    entschuldung, Geld fürs Nichtstun, das ist echt ne blöde Anmache! Natürlich habe ich damals gearbeitet, sonst hätte ich ja kaum Steuern gezahlt! Von 50 Euro habe ich noch nie etwas gehört, ich weiß nicht, wo du das her hast. 50 Euro ist oder besser war der Freibetrag bei jährlichen Geldgeschenken. Der gilt aber auch nur, wenn das Geschenk 50 Euro nicht überschreitet, daher sind die 50 Euro kein Freibetrag, sondern ein Festbetrag. So war das vor der Reform. Jetzt habe ich gehört, dass der Betrag um 40 Euro auf 10 Euro gekürzt wurde.