Bildungspaket

  • Wer kann mir sagen, welchen Kindern das Bildungspaket nun wirklich zusteht: nur den Kindern aus "Hartz-IV-Familien" oder auch z. B. aus Familien, die mit Wohngeld unterstützt werden? Ich habe früher schon mal so etwas gehört/gelesen und jetzt auch wieder. Aber eigentlich werden fast immer nur HartzIV-Bezieher genannt. Was ist denn nun richtig? Und wo beantragt ein Wohngeldempfänger - wenn seine Kinder denn tatsächlich auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben - die Zahlungen? Beim Wohngeldamt oder auch beim Job-Center (obwohl er damit sonst nichts zu tun hat)? Bitte, klärt mich doch mal auf.:confused:

  • Mal eine Frage zu den Bildungspaket,



    es sollen ja die kinder jetzt auch zur Hälfte das Schulessen frei bekommen. 2 Euro pro tag.Mein Kind ist schon Jahre nicht in der Schule und bekommt regelmäßig sein Mittagessen zuhause und kein Mikrowellen essen.Wo ich auch noch satt werde. wenn mein Kind in der Schule essen würde 1. würde er davon gar nicht satt werden. 2,würde es ihn gar nicht schmecken und 3.galube ich wenn ich jeden Tag zuhause koche werden 2 Leute satt von den Geld.also 2.euro arbeitsamt und 1.eur selbst.
    Wie ist es mit den Müttern die ihre Kinder jeden Tag selbst verpflegen bekommen die auch einen Zuschlag.
    Also erzieht doch die Regierung die MÜtter so , das sie wieder nichts auf die Beine stellen müssen für ihre Kinder und sie nur in ihren Faul sein unterstützen..
    Was ist mit uns die trotz Harz 4 aufstockung , arbeiten gehen , es trotzdem nicht reicht und mit jeden cent rechnen und ihre Kinder jeden Tag selbst bekochen?



    Oder bekommen wir da auch einen Zuschlag? Danke für einen Antwort...

  • @ Melange 1 und Gawain: danke für eure antworten. bei uns ist es so, dass mein sohn eine schule besucht, die kein gemeinsames mittagessen anbietet. er hat schulschluß um 13.10 uhr und wird von mir zu hause bekocht. ich stimme dir, melange 1, da schon zu und sehe darin auch eine finanzielle ungerechtigkeit gegen die "kochenden" eltern. die müssen nämlich die kosten für das essen weiterhin von ihren geringen mitteln abzweigen und die anderen eben nicht. ist das denn unter dem gesichtspunkt "gleiches recht für alle" abgedeckt? ich finde nicht!

  • Nein, es geht dabei um die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung außerhalb des Elternhauses in Höhe von € 26,oo pro Monat und Kind.


    Wieviel wird denn als zuschuss für nachhilfe monatlich gezahtl, wenn schon 26 € für gemeinsames mittagessen angesetzt sind? und wenn mein sohn mangels angebot daran nicht teilnehmen kann, werden diese 26 € dann zusätzlich zu dem für nachhilfe angesetzten betrag gerechnet? Wie hoch ist der anspruch aus dem bildungspaket überhaupt? kann man das irgendwo nachlesen?

  • Da kann ich euch beiden nur beipflichten und hoffen, dass das Ganze vor dem BSG oder BVG landet. Wer auf dem flachen Land wohnt, hat ohnehin die A...karte gezogen. Lernförderung in Form von Nachhilfe muss gesondert beantragt werden und bedarf zudem einer Empfehlung der Schule.

  • Zitat

    und wenn mein sohn mangels angebot daran nicht teilnehmen kann, werden diese 26 € dann zusätzlich zu dem für nachhilfe angesetzten betrag gerechnet?


    Das Ganze ist zweckgebunden gibt es künftig als Gutschein und nicht in bar. Wer also das eine oder andere Angebot nicht nutzen kann, hat schlichtweg Pech gehabt.

  • Soweit ich weiß muß man wenn man Wohngeld bezieht die Leistungen bei der Kommune beantragen.Ich würde da bezüglich der Beantragung mal nachfragen denn Wohngeldempfänger haben ja nun nichts mit der Familienkasse zu tun.Die sind denke ich eher für den Kindergeldzuschlag zuständig.Es gibt für das MIttagessen auch nicht immer 26 Euro sondern ein Euro muß selbstbezahlt werden und den Rest des Preises pro Tag wird dann übernommen.Wenn du selbst zu Hause kochst wirst du nichts kriegen da du ja praktisch nicht nachweisen kannst das dies tatsächlich so ist und wieviel ein essen dann kosten würde.Das ganze Paket ist eine Luftnummer und darum beantragt den Mist auch kaum einer.Zunächst dauert es ewig bis du überhaupt mal etwas bekommst und dann gehört zu einer z.B. Vereinsmitgliedschaft mehr als nur der monatliche Beitrag.

  • Ich hatte ja Ende März den Antrag für Vereinsmitgliedschaft und Mittagessen gestellt.Heute kam der Bescheid und ganz ehrlich man fühlt sich schon etwas verschaukelt.Den Betrag für die Vereinsmitgliedschaft habe ich bekommen zunächst für ein halbes Jahr so das ich das restliche halbe Jahr wohl erst bekomme wenn ich diesen Betrag im Juli wieder bezahlt habe.Also nix mit Gutschein.Bin ich auch eigentlich ganz froh denn in unserem Verein weiß ich nicht mal ob die einen solchen nehmen.Im Bezug auf das MIttagessen soll ich nun für die Monate von Januar bis März Nachweise bringen.Schön und gut nur woher?In der Schule wird das Geld immer Anfang der Woche bei der Lehrerin bezahlt und da gibt es keine Quittungen und auch keine Nachweise mehr da die Lehrerin da auch nichts aufschreibt.Ab April bekommt der Anbieter dann den Rest was über den 1 Euro liegt den man selbst bezahlen muß.Im April und Mai habe ich auch die Beträge komplett bezahlt also müßte ich mir das Geld dann von dem Essensanbieter wieder zurückzahlen lassen.Der Anbieter soll am Ende des Monates beim Jobcenter eine Rechnung einreichen über die Beträge welche angefallen sind.Nachdem ich nun heute mit dem Anbieter telefoniert hatte sagte dieser mir das er das nicht machen kann da das Essengeld im vorraus zu bezahlen ist und er auch seine Kosten decken muß und nicht warten kann bis er vom Jobcenter oder einer Kommune mal Geld sieht.Dazu wäre dies auch noch ein Aufwand mit neuer Rechnungslegung der ihm zu hoch wird.Er lehnt diese Regelung nun ab.Was bleibt ist nur heiße Luft.